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Brüssel öffnet den Geldhahn für Ungarn unter Rechtsstaatsauflagen

Die EU-Kommission will 4,2 Milliarden Euro Kohäsionsgelder für Ungarn freigeben und Stiftungsuniversitäten wieder zu Erasmus+ und Horizont Europa zulassen. Dahinter steht ein Paket formaler Reformen.

Brüssel/Budapest. Am Mittwoch hat die EU-Kommission dem Rat vorgeschlagen, einen Großteil der 2022 im Rahmen des Rechtsstaats-Konditionalitätsverfahrens verhängten Maßnahmen gegen Ungarn aufzuheben. 4,2 Milliarden Euro an Kohäsionsmitteln sollen wieder fließen, zudem soll der Zugang der ungarischen Stiftungsuniversitäten zu Erasmus+ und Horizont Europa wiederhergestellt werden. Nach Mitteilung der Kommission hat Budapest die Defizite behoben beziehungsweise ist im Aufhebungsprozess, welche die Auszahlung blockierten.

Laut Mitteilung der Brüsseler Behörde hat Ungarn die zuvor identifizierten Rechtsstaatsprobleme, die das Budget der Union gefährdeten, „angemessen behandelt“. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte, Ungarn habe „wichtige Schritte zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und zum Schutz der finanziellen Interessen der Union“ unternommen und empfahl deshalb die Freigabe der 4,2 Milliarden Euro sowie die Wiederöffnung von Erasmus+ und Horizont Europa für Studierende und Forschende aus den betroffenen Einrichtungen. „Ich freue mich, dass sie nun wieder in vollem Umfang von den Möglichkeiten profitieren können, die die EU bietet. Das zeigt, dass Reformen Ergebnisse bringen“, fügte sie hinzu.

„Das zeigt, dass Reformen Ergebnisse bringen“ – Ursula von der Leyen präsentiert die Freigabe von 4,2 Milliarden Euro als Lehrstück, wie Brüssel mit Rechtsstaatsauflagen Politik macht.

Rechtsstaatsstreit mit Preisschild

Die jetzt in Aussicht gestellten 4,2 Milliarden Euro stammen aus Kohäsionsmitteln der Periode 2021-2027, die der Rat im Dezember 2022 auf Vorschlag der Kommission teilweise suspendiert hatte. Damals wurden Verpflichtungen aus drei großen Programmen im Umfang von rund 6,3 Milliarden Euro blockiert. Die Summe reiht sich ein in ein deutlich größeres Paket: Insgesamt waren nach Studien des Europäischen Parlaments zeitweise rund 32 Milliarden Euro an EU-Geldern für Ungarn unter verschiedenen Rechtsstaatsinstrumenten eingefroren – Kohäsion, Aufbau- und sogenannte Resilienzfazilität sowie weitere Programme.

Mit dem jetzigen Vorschlag würde direken ein beträchtlicher Teil dieser Sperren fallen. Mindestens rund 2,1 Milliarden Euro vond betroffenen Kohäsionsmitteln bleiben aber nach den vorliegenden Zahlen weiterhin blockiert. Die Strukturpolitik der EU ist für Budapest zentral: Für 2021-2027 stehen insgesamt rund 21 bis 24 Milliarden Euro aus EFRE, ESF+, Kohäsionsfonds und weiteren Töpfen bereit, hinzu kommen etwa 10 Milliarden Euro aus dem Aufbauprogramm. Pro Kopf zählt Ungarn damit zu den größten Nettoempfängern der Union – das schlägt direkt im Staatshaushalt durch.

27 Meilensteine auf dem Papier

Die Kommission stützt ihren Kurswechsel auf ein Bündel von Reformen, die Budapest in den vergangenen Jahren zugesagt und – nach Brüsseler Bewertung – nun umgesetzt hat. Herzstück ist eine Justizreform, mit der die Unabhängigkeit der Gerichte formell gestärkt werden soll. Bereits im Dezember 2023 hatte die Kommission erklärt, Ungarn habe die vier justizbezogenen „Super-Meilensteine“ seines Aufbauplans erfüllt. Dazu zählen die Beschneidung der Eingriffsmöglichkeiten des Kúria-Präsidenten und des Nationalen Justizamts bei Richterernennungen und Fallzuteilungen, erleichterte Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof sowie geänderte Regeln zum Zugang zum Verfassungsgericht.

Hinzu kommen weitere Meilensteine zu Korruptionsbekämpfung, Vergaberecht und Haushaltskontrolle. In ihren Unterlagen verweist die Kommission darauf, Ungarn habe die Kompetenzen der Integritätsbehörde gestärkt, ihr Zugang zu Daten gesichert und ein umfassendes System von Vermögenserklärungen eingeführt. Die Risiken von Interessenkonflikten, insbesondere bei den öffentlich-rechtlichen Stiftungen, seien angegangen worden; zugleich sei die gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen der Ermittlungsbehörden erweitert worden.

Besonders heikel war aus Brüsseler Sicht das Vergabewesen: Die EU hatte die hohe Quote von Mono-Bieter-Ausschreibungen und Direktvergaben zurecht als Einfallstor für Missbrauch beanstandet. Ungarn setzte strengere Transparenz- und Interessenkonfliktregeln um, ein zentrales elektronisches Vergaberegister und neue Kontrollmechanismen. Konkrete Erfolgszahlen – etwa einen dokumentierten Rückgang der Einbieter-Quote – veröffentlicht die Kommission bisher nur fragmentarisch. Entscheidend ist für sie zunächst, dass die Rechtsakte in Kraft sind.

Stiftungsuniversitäten zurück in Erasmus und Horizont

Für viele ungarische Familien ist eine andere Passage der Brüsseler Entscheidung unmittelbarer spürbar als jede Haushaltskennziffer: die angekündigte Rückkehr der von Stiftungen getragenen Universitäten in Erasmus+ und Horizont Europa. Seit Ende 2022 waren 21 Hochschulen und insgesamt „über 30“ Einrichtungen, die in öffentliche Stiftungen überführt worden waren, von neuen Verträgen in beiden Programmen ausgeschlossen. Grund waren Governance-Regeln, die es Regierungsmitgliedern, Staatssekretären und anderen Spitzenpolitikern erlaubten, in Stiftungsräten zu sitzen – aus Sicht der EU ein deutlicher Interessenkonflikt beim Umgang mit EU-Geldern.

Ungarn hat nach Angaben der Kommission inzwischen den rechtlichen Rahmen geändert und die Möglichkeiten für politische Mandatsträger, Stiftungsorgane zu dominieren, beschnitten. Auf dieser Basis schlägt die Behörde dem Rat nun vor, den Beschluss von 2022 anzupassen. Erst wenn der Rat formell zustimmt, können die betroffenen Universitäten wieder eigenständig Erasmus-Verträge unterzeichnen oder neue Horizont-Projekte koordinieren. Wie viele Studierende und Projekte konkret betroffen waren, ist in den veröffentlichen EU-Unterlagen bisher nicht im Detail beziffert; Es dürften viele Tausend sein.

Makroeffekt

Ökonomisch sind 4,2 Milliarden Euro für ein Land der Größe Ungarns viel Geld. Auf Basis der aktuellen BIP-Größenordnung entspricht die Summe grob etwas mehr als zwei Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung. Analysen von EU-Kommission und IWF zu den Aufbauprogrammen kommen zu dem Ergebnis, dass zusätzliche EU-Investitionsmittel das Wachstum über einige Jahre um einige Zehntel Prozentpunkte pro Jahr erhöhen können, vor allem über Infrastruktur- und Unternehmensinvestitionen. Da entsprechende Fonds in Ungarn traditionell einen hohen Anteil an öffentlichen Investitionen finanzieren, erwartet die Kommission zusätzliche Mittel insbesondere für Verkehrs-, Energie- und Digitalprojekte.

An den Finanzmärkten ist der Mechanismus vertraut: Bereits frühere Schritte zur Lockerung von Sperren bei EU-Mitteln hatten den Forint gestützt und Risikoaufschläge auf Staatsanleihen verringert. Auch nach der jetzigen Ankündigung meldeten Agenturen eine leichte Aufwertung des Forint. Die Zentralbank MNB hat in Berichten der vergangenen Jahre die Blockade der EU-Mittel wiederholt als Wachstums- und Finanzierungsrisiko bezeichnet.

Kein Freibrief

Politisch markiert der Schritt der Kommission eine Zäsur. Kein anderer Mitgliedstaat war in einem ähnlichen Umfang an horizontale Rechtsstaatsauflagen gebunden wie Ungarn. Gleichzeitig zeigen die Unterlagen aus Brüssel, wie technokratisch dieser Konflikt am Ende abgearbeitet wird: 27 Super-Meilensteine abgehakt, Justizreform vermerkt, Integritätsbehörde installiert, Vergaberegister eingeführt – damit sieht die Kommission die Voraussetzungen der Konditionalitätsverordnung für einen Teil der Sperren nicht länger gegeben.

Damit ist der Rechtsstaatsstreit jedoch nicht beendet. Teile der Kohäsionsmittel bleiben eingefroren, über die restlichen Aufbaugelder entscheidet die Kommission schrittweise. Das Europäische Parlament hatte bereits im Februar 2024 kritisiert – noch unter der Orbán Regierung – Brüssel bewerte die Auflagen zu wohlwollend und ermögliche Ungarn damit den Zugriff auf Milliarden, ohne dass die Kontrollmechanismen voll tragfähig seien. Der Weg bis zu den jetzt vorgeschlagenen Lockerungen begann mit Verfahren und Rechtsakten, die die EU seit Jahren zu Ungarn eingeleitet hat, von Vertragsverletzungsverfahren bis hin zum Einsatz der Konditionalitätsverordnung.

Die EU hat durchgesetzt, dass Rechtsstaatsverstöße finanzielle Folgen haben. Ungarn hat gelernt, dass formale Zugeständnisse Milliarden retten können.

Quellen: MTI, EU-Kommission, Europäisches Parlament
Photo: Das Berlaymont-Gebäude in Brüssel, von wo aus Entscheidungen zu EU-Fördergeldern für Mitgliedstaaten getroffen werden, Ank Kumar / Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0

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