Der Staatspräsident verweigert den Rücktritt, die Regierung kündigt institutionelle Reformen und eine Änderung des Grundgesetzes an.
Budapest. Der Machtkampf zwischen Ministerpräsident Péter Magyar und Staatspräsident Tamás Sulyok hat am Montag eine neue Stufe erreicht. Nachdem Sulyok die von der Regierung gesetzte Rücktrittsfrist verstreichen ließ, kündigte Magyar nach einem persönlichen Treffen im Sándor-Palast die Einleitung eines Verfahrens zu seiner Ablösung an. Die Tisza-Regierung werde dafür das Grundgesetz ändern.
Sulyok hatte am Sonntagabend in einer Videobotschaft erklärt, er werde sein Amt weiterhin ausüben. Ein Rücktritt würde nach seiner Auffassung keine verfassungsgemäße Lösung des Konflikts darstellen. Stattdessen setzt der Präsident auf institutionelle Zusammenarbeit mit der neuen Regierung und auf die Einschaltung der Venedig-Kommission des Europarats, die bereits um eine Stellungnahme zur entstandenen Lage gebeten wurde.
Streit über die Rolle des Staatspräsidenten
Magyar traf Sulyok am Montagmorgen gemeinsam mit Justizministerin Márta Görög. Nach dem Gespräch erklärte der Ministerpräsident, er habe den Präsidenten erneut zum Rücktritt aufgefordert, um den Weg für einen politischen Neuanfang freizumachen.
Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, welche Rolle das Staatsoberhaupt in einer Demokratie wahrnehmen soll. Magyar wirft Sulyok vor, während der vergangenen Jahre wiederholt geschwiegen zu haben, als demokratische Grundsätze oder gesellschaftliche Gruppen unter Druck geraten seien.
Nach Darstellung des Ministerpräsidenten verteidigte Sulyok seine damalige Zurückhaltung mit dem Argument, es habe sich jeweils um politische Fragen gehandelt, in die sich der Präsident nicht einzumischen habe. Dies habe unter anderem Äußerungen Viktor Orbáns über politische Gegner, die Einschränkung des Versammlungsrechts, die Tätigkeit des Souveränitätsschutzamtes sowie verschiedene Vorgänge rund um die Tisza-Partei betroffen.
Magyar kritisierte zudem, dass sich das Staatsoberhaupt weder zu den Beneš-Dekreten in der Slowakei noch zur Orbán-Unterstützung für den rechtsextremen rumänischen Kandidaten George Simion geäußert habe, der schließlich im Mai 2025 dem proeuropäischen Wahlsieger Nicuşor Dan unterlag.
Für den Ministerpräsidenten sei die Aufgabe des Staatspräsidenten nicht auf die Unterzeichnung von Gesetzen und repräsentative Pflichten beschränkt. Das Amt müsse die Einheit der Nation verkörpern und über das demokratische Funktionieren des Staates wachen.
Regierung will institutionellen Weg wählen
Besonders bemerkenswert war Magyars Ankündigung, die Regierung werde nicht auf die bereits im Grundgesetz vorgesehene Möglichkeit einer formellen Amtsenthebung zurückgreifen.
Man wolle die Würde des Amtes schützen und deshalb einen anderen Weg wählen, erklärte der Regierungschef. Statt eines gegen die Person Sulyoks gerichteten Verfahrens werde die Tisza-Mehrheit eine Verfassungsänderung vorbereiten.
Diese Ankündigung erhält zusätzliche Brisanz durch eine noch von der Fidesz-Mehrheit verabschiedete Verfassungsänderung vom Dezember 2025. Damals wurde die Absetzung eines Staatspräsidenten erheblich erschwert, indem die letztverbindliche Entscheidung über eine Amtsenthebung dem von Péter Polt geführten Verfassungsgericht übertragen wurde. Kritiker sahen darin bereits damals den Versuch, einen möglichen Machtwechsel gegen institutionelle Eingriffe einer künftigen Regierung abzusichern.
Nach Darstellung Magyars soll es sich bei den nun geplanten Änderungen jedoch nicht um eine auf den Amtsinhaber zugeschnittene Gesetzgebung handeln. Ziel sei vielmehr die Wiederherstellung rechtsstaatlicher und demokratischer Kontrollmechanismen auf Grundlage des politischen Mandats, das die Wähler der Regierung bei der Parlamentswahl vom 12. April erteilt hätten.
Abbau der Orbán-Funktionäre
Der Konflikt um Tamás Sulyok ist Teil einer größeren Auseinandersetzung zwischen der neuen Regierung und mehreren Spitzenfunktionären, die noch während der Fidesz-Ära nominiert wurden.
Bereits unmittelbar nach dem Wahlsieg der Tisza-Partei hatte Magyar neben dem Staatspräsidenten auch den Präsidenten der Kurie, den Generalstaatsanwalt, den Präsidenten des Verfassungsgerichts, den Rechnungshofpräsidenten, den Vorsitzenden der Wettbewerbsbehörde sowie den Präsidenten der Medienbehörde zum Rücktritt aufgefordert.
Die hierfür gesetzte Frist endete in der Nacht zum 1. Juni. Bislang hat keiner der Betroffenen seinen Rückzug angekündigt. Damit zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die Regierung ihren angekündigten institutionellen Umbau nicht durch freiwillige Rücktritte, sondern durch politische und verfassungsrechtliche Reformen durchsetzen will.
Quellen: MTI, Facebook
Photo: Péter Magyar / Facebook






