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Ärzte in Ungarn wollen „Handgeld“ per Referendum zur Disposition stellen

(c) Pester Lloyd / 42 – 2013 NACHRICHTEN 17.10.2013

Das in Ungarn bei Arzt- und Krankenhausbesuchen übliche, sogenannte „Handgeld“, könnte, geht es nach der Vereinigung Niedergelassener Ärzte, bald Thema eines Referendums werden. Dabei handelt es sich um die Bezahlung einer variierenden Bestechungssumme an Schwestern oder Ärzte seitens der Patienten, die sich damit die ihnen eigentlich ohnehin zustehende Behandlung erkaufen, schneller einen Termin bekommen als andere oder bessere stationäre Betreuung „erwerben“.

Der Präsident des Ärzteverbandes Tamás Dénes präsentierte am Mittwoch auf einer Pressekonferenz dazu die Ergebnisse einer Umfrage unter 1.300 Medizinern und 700 Patienten. Unter den Ärzten fühlen sich 89% schlecht in Bezug auf dieses „System“, allerdings gaben 78% zu, die Gelder dennoch anzunehmen. Beide Befragtengruppen halten es sehr wohl für „eine Art von Korruption“, was aber nichts an der Selbstverständlichkeit zu ändern scheint, mit dem diese betrieben wird. Die Ärztevereinigung erklärte, dass die Mehrzahl ihrer Mitglieder „das Handgeld zurückweisen würden,“ wenn ihre Einkommen „auf rund 300.000 Forint netto monatlich“ verdreifacht würden (Grundeinkommen).

Der Staat zögert, mit der Brechstange gegen die Korruption, die vor allem sozial Schwache unter die Räder kommen lässt, vorzugehen, da man sonst eine noch stärkere Abwanderung von medizinischem Fachpersonal ins Ausland befürchtet, die schon heute systemgefährdende Ausmaße hat. Derzeit herrscht eine Art Übergangsregelung , ein Dekret, das besagt, dass im Anschluss an eine Behandlung übergebene Dankesprämien der Patienten akzeptabel seien, vorausbezahlte Summen zum Erwerb einer Leistung jedoch nicht, – natürlich eine reine Augenwischerei. Wie sich der Ärztepräsident ein Referendum zu dem Thema vorstellt, konkretisierte er nicht, denn es ist einigermaßen waghlasig, anzunehmen, dass eine Frage, die Korruption, also illegales Handeln, legalisieren soll, von der Wahlkommission bzw. den Gerichten für eine bindende Volksbefragung zugelassen werden würde. red.

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