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Arbeitskräftemangel: Regierung und Wirtschaft trommeln für Zwangsverpflichtung von Leiharbeitern

(c) Pester Lloyd / 42 – 2015 WIRTSCHAFT 14.10.2015

Ungarn „braucht und will keine Einwanderer“, weder aus wirtschaftlichen Aspekten, noch zur Bewältigung demographischer Herausforderungen. Das ist das Credo Orbáns, an dem er seine Politik ausrichtet. Mehr Babys und die Rückholung hunderttausender durch wirtschaftliches Elend in die Flucht geschlagene junge Ungarn sind die Gegenkonzepte – die nur nicht funktionieren . Sogar das Wirtschaftsministerium schlägt jetzt Alarm, dass „zehntausende Arbeitsplätze“ in Ungarn nicht adäquat besetzt werden können, mangels Personal.

Das neue Fidesz-Zentralorgan „Magyar Idök“ listete die Anforderungsliste der Wirtschaft auf: Mechaniker, Maschinenbauer, Müllfahrer, LKW-Fahrer, Putzkräfte, auch Bauarbeiter und Fach- wie Hilfskräfte in der Landwirtschaft fehlten zu „Tausenden“. Sogar Bäcker, Metallarbeiter, Einzelhandelsverkäufer, Schneider fehlten „landesweit“. Ferenc Dávid, Chef der weitgehend orbántreuen Arbeitgebervereinigung VOSZ, weiß den Grund. Es ist nicht die Abwanderung durch prekäre Löhne. Sondern: viele würden den Schwarzmarkt oder sogar die Kommunalen Beschäftigungsprogramme bevorzugen, denn der Unterschied zwischen der Sozialleistung betrage nur rund 15.000 Forint monatlich (50 EUR).

Wenn man jedoch bedenkt, dass der Mindestlohn netto gerade 270.- EUR beträgt, läge auf der Hand, was zu tun wäre. Nicht so im Ständestaat Ungarn. Der Alarmismus von Fidesz-Medien und Arbeitgebern soll lediglich eine Gesetzesänderung vorbereiten: nämlich die Möglichkeit, zwangsverpflichtete Teilnehmer Kommunaler Beschäftigungsprogramme an die freie Wirtschaft „verleihen“ zu dürfen, wie das bereits bei saisonalen Jobs ermöglicht wurde. Auf diese Weise würden Vakanzen der Wirtschaft beseitigt, ohne dass diese dafür Geld in die Hand nehmen müsste. Die Staatskasse würde entlastet, eine Win-Win-Situation, außer für die „Loser“-Schicht. Orbán kündigte bereits auch eine weitere „Anpassung“ des Arbeitsrechtes“ an, das diese Arbeit der Quasi-Leibeigenschaft dann legalisiert. Mehr dazu.

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