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Ex-Premier Gyurcsány verweigert sich Untersuchungsausschuss

(c) Pester Lloyd / 39 – 2010 POLITIK 27.09.2010

Ex-Premier Gyurcsány verweigert sich Untersuchungsausschuss

Der ehemalige Ministerpräsident von Ungarn, Ferenc Gyurcsány, hat es abgelehnt vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der sich mit der Rechtmäßigkeit von Polizeieinsätzen im Jahre 2006 befasst, auszusagen. In einem Brief bezeichnete der Ministerpräsident von 2004 bis 2009 die Arbeit dieses Gremiums als „ein böswilliges politisches Spiel“.

Die Einsätze der Polizei gegen die „Randalierer im Herbst 2006“ waren notwendig, um die öffentliche Sicherheit aufrecht zu erhalten, so Gyurcsány. Die Krawalle entzündeten sich nach einer lange Zeit immer heftiger werdender Demosntrationen gegen die Regierung Gyurcsány nach Bekanntwerden der sogenannten “Lügenrede”, in der Gyurcsány mitgeschnitten wurde, als er vor Parteifunktionären erklärte, dass man das Volk systematisch belogen habe, um die nächste Wahl zu gewinnen. Im Zuge der Proteste wurde u.a. auch die Fernsehzentrale gestürmt und verwüstet und etliche Polizisten verletzt. Die Polizei, taktisch, personell überfordert und von der Führung ganz offensichtlich im Stich gelassen, stürzte sich in den Tagen danach auf friedliche Demos, u.a. vom Fidesz und löste sie teils mit übertriebener Gewaltanwendung auf, ohne dafür rechtliche Handhaben vorweisen zu können. Das Oberste Gericht bestätigte diese Fehlentscheidungen vor einigen Tagen und überstimmte damit ein Gericht, dass zuvor die Rechtmäßgikeit der Polizeimaßnahmen bestätigt hatte.

Die Hintergründe dazu sollte der von der Fidesz-Parlamentsmehrheit eingesetzte Untersuchungsausschuss aufarbeiten, doch gerade weil viele der Ausschussmitglieder in die Ereignisse von damals persönlich involviert sind, fehlt dem Gremium die Legitimation und nötige Unbefangenheit, begründet Gyurcsány sein Fernbleiben. Er meint weiter, dass weder das Gesetz noch die Verfassung ein solches Komittee ermächten, derartige Verhöre anzusetzen und die Behauptung des Vorsitzenden, es sei eine verfassungsmäßige Pflicht für einen Geladenen, an solch einer Anhörung teilzunehmen, sei eine glatte Lüge.

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