(c) Pester Lloyd / 16 – 2012 BUDAPEST 16.04.2012
Es wird allmählich zur Gewohnheit, dass sich Veranstalter von Demonstrationen, die nicht dem derzeitigen Mainstream-Klima entsprechen, für die Genehmigung an die Gerichte wenden müssen. Wie zuvor schon in anderen Fällen hatte die zuständige Polizeikommandantur die alljährlich unter hohem Sicherheitsaufwand stattfindende Gay Pride Parade verboten, wieder mit dem Argument, dass unverhältnismäßige Verkehrsbehinderungen zu befürchten seien
Ein hauptstädtische Gericht hat nun dem Einspruch der Organisatoren mit Unterstützung der Bürgerrechtsgruppe TASZ stattgegeben und das Polizeiverbot annulliert. Das Gericht argumentierte, dass bei einer Teilnehmerzahl von vorraussichtlich 1.500 Demonstranten verkehrstechnische Gründe nicht das Recht auf Versammlungsfreiheit einschränken dürften, die Polizei hatte „keine rechtliche Grundlage“ für das Verbot und es zudem unterlassen, die Möglichkeiten alternativer Verkehrsrouten zu prüfen. Im vorigen Jahr versuchte die Polizei das gleiche Manöver, scheiterte aber auch da an den Gerichten.
Die ungarische Sektion von Amnesty International begrüßte das Urteil umgehend, mahnte die Polizei aber auch, nun den Marsch „geschützt vor Hassangriffen und gewalttätigen Gruppen“ stattfinden zu lassen (Foto von 2009). Rechte Gruppen rufen anlässlich der Gay Pride Kulturwoche regelmäßig zu „Jagden“ auf Schwule und Lesben und andere Vertreter „unnatürlicher Verhaltensweisen, die unsere Kinder gefährden“, wie es auch Politiker der Regierungspartei ausdrückten , auf. Fraglich ist, ob die Polizeiverbote tatsächlich auf die Entscheidung besonders „strammer“ Ordnungshüter zurückzuführen ist oder ob der Gang zum Gericht kalkuliert ist, um die „Unabhängigkeit“ der Justiz gegenüber der EU, die diese nicht ohne Grund in vielen Bereichen anzweifelt, zu demonstrieren.
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