(c) Pester Lloyd / 04 – 2015 NACHRICHTEN 18.01.2015
Der oberste ungarische Richterrat hat die Berufungsverhandlung des früheren Innenministers der Kádár-Ära, Béla Biszku (Foto: MTI), zu vertagen, um Anträgen der Verteidigung nachgehen zu können. Der heute 92jährige Biszku war erstinstanzlich zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen Beteiligung an Kriegsverbrechen, darunter die Mitwirkung und Durchführung von Hinrichtungen, verurteilt worden. Diese war die erste Verurteilung eines höheren Politikers der Kádár-Zeit überhaupt.
Die Opfer Biszkus waren Beteiligte des Volksaufstandes von 1956, der mit Hilfe der Roten Armee blutig niedergeschlagen und im Anschluss auch durch ungarische Stalinisten brutal gerächt worden war. Hinrichtungen waren dabei ein Mittel, die Bestrafungen reichten von Verbannung in Arbeitslager und langjährige Haftstrafen über Enteignungen, öffentliche Demütigungen bis hin zu Berufsverboten. Biszku war in diesen Tagen Chef einer entsprechenden Sondereinheit.
Seine Verteidigung argumentiert nun, dass die ungarische Gesetzgebung zu dem Thema „parteiisch“ und so zugeschnitten worden wäre, dass sie allein ihrem Mandante schade. Das sei im rechtsstaatlichen Rahmen nicht akzeptabel, d.h. die existierende Rechtsbasis biete keine Gelegenheit für ein faires Verfahren. Dennoch erachte man die Richter selbst als fachlich qualifiziert und werte die Suspendierung der Verhandlung als ein Zeichen, dass man sich ernsthaft mit den Einwänden auseinandersetze und die Berufung nicht einfach abweise, sagte Biszkus Verteidiger. Er habe nämlich genau das erwartet und bereite daher schon den nächsten Schritt vor, den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ein anderer Richterrat wird nun über die Einwände des Verteidigers befinden und damit auch darüber ob, wann und wie das Verfahren fortgeführt werden wird. Biszku geriet durch ein Fernsehinterview ins Blickfeld der Justiz, in dem er seine damaligen Verbrechen als Pflichterfüllung und “richtig” verteidigte.
Zwei prominent gewordene Nazi-Kriegsverbrecher, denen – nach mühsamen Interventionen von Opferverbänden bzw. dem Wiesenthal-Zentrum – der Prozess gemacht wurde, starben vor rechtskräftigen Urteilen weg.
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