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Kosmetik: Ungarn folgt einigen Empfehlungen der Venedig-Kommission zum NGO-Gesetz

(c) Pester Lloyd / 24 – 2017 NACHRICHTEN 12.06.2017

Bereits am Dienstag wird das ungarische Parlament das sogenannte „NGO-Transparenzgesetz“, das dem Wesen nach ein Anti-Bürger-Gesetz ist, verabschieden. Die Details dazu finden Sie in diesem Beitrag . Im Vorfeld versucht nun Orbáns Kabinettschef Lázár den Konflikt um das bereits von den Europäischen Institutionen heftig kritisierte Gesetz , zu glätten, in dem er behauptet „wesentliche Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarates“ in Form von Änderungen am Gesetz übernehmen zu wollen.

Die Kommission hatte grundsätzlich festgestellt, dass die Herstellung von Transparenz bei NGOs grundsätzlich legitim sei, auch dahingehend, ob und in welchem Umfang und von wo solche Organisationen finanzielle Mittel aus dem Ausland erhalten. Das könne u.a. den Einfluss demokratiefeindlicher Kräfte, terroristischer Aktivitäten unter dem Deckmantel der Zivilgesellschaft, aber auch Geldwäsche verhindern helfen.

Allerdings würde die ungarische Gesetzesvorlage, so die Venedig-Kommission das Risiko bergen, auch die legitime und freie Tätigkeit von NGOs einzuschränken, die sich einer „permanenten, feindlichen Kampagne“ der Regierung ausgesetzt sehen, weil sie unbequeme Wahrheiten und Fakten über behördliche Verfehlungen zu Tage förderten. Diese Tätigkeit einzuschränken sei inakzeptabel.

Lázár machte nun einige Zugeständnisse, mit denen er darzustellen versucht, im Wesentlichen den Empfehlungen der Kommission in einem Bericht zum NGO-Gesetz zu folgen. Seine Änderungen sind indes rein kosmetischer Natur und ändern nichts am diskriminierenden Wesen des Gesetzes. So sollen sich NGO´s, die jährlich mehr als 23.000 EUR aus dem Ausland erhalten, nun nicht mehr – wie vorgesehen – drei Jahre lang als „vom Ausland finanziert“ deklarieren müssen, sondern nurmehr ein Jahr. Spenden unter 500.000 Forint (1.700 EUR) müssen nicht mehr gesondert ausgewiesen werden (nur im ohnehin jährlich zu publizierenden Finanzbericht) und das Label „vom Ausland finanziert“ muss nun „nur“ noch auf der Webseite angebracht werden aber nicht, wie eigentlich geplant auf allen Veröffentlichungen. Außerdem sollen „Sanktionen“ gegen Verstöße gegen das „Transparenzgesetz“ genauer formuliert und proportionaler gestaltet werden.

Bereits in Vorbereitung befindet sich eine Gesetzesergänzung, die unmittelbar nach dem Inkraftreten des Hauptgesetzes folgen soll. „Aus dem Ausland finanzierte NGOs“ sollen von sämtlichen staatlichen Förderungen ausgeschlossen werden.

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