(c) Pester Lloyd / 12 – 2017 NACHRICHTEN& 20.03.2017
nbsp; 23.03.2017
Österreichs Bundeskanzler Kern hat vorgeschlagen die in Österreich gezahlte Familienbeihilfe (Kindergeld) in ihrer Höhe vom Wohnort der Kinder abhängig zu machen. So soll der volle Betrag (150.- EUR pro Kind und Monat) nur noch gezahlt werden, wenn die bezugsberechtigten Kinder auch in Österreich leben. Kinder von in Österreich arbeitenden EU-Bürgern oder Drittstaatlern, die jedoch in den Herkunftsländern leben (vor allem bei Slowaken, Rumänen und Ungarn sehr üblich), sollen nur noch einen an den im Herkunftsland angepassten Satz erhalten, im Falle Ungarns solle die Familienbeihilfe dann auf ca, 80.- sinken (Ungarn selbst zahlt rund 38.- EUR).
Diese Maßnahme des SPÖ-Kanzlers, ein klassischer auf Beschwichtigung ausgerichteter Kniefall vor den noch extremeren Forderungen der rechtsextremen FPÖ (mit der man sich in Wahlumfragen um Rang 1 streitet), würde für viele Ungarn eine weitere Verarmung darstellen, was wiederum zu sozialen Spannungen in Ungarn führen kann, die Einfluss auf die Machtbasis Orbáns haben können. Auslandsungarn tragen bis zu 5% des BIP durch Überweisungen in die Heimat bei.
Deshalb ist die Orbán-Regierung gegen diese Maßnahme, wie sie gegen alle Maßnahmen ist, die den Geldfluss in das Land stoppen oder ausdünnen könnten. Zwar will man sonst in Budapest von einheitlichen Rechtsstandards nichts wissen, weil man ja nur der „Nation“ dienlich sein will, geht es gegen einen selbst, ruft man aber laut nach der EU, dem Binnenmarkt und bemängelt „Diskriminierung und Doppelstandards“.
Ungarns „Superminister“ Zoltán Balog drohte dem Nachbarland jetzt offen mit Sanktionen, sollte man an dem Gesetzentwurf festhalten. Österreich sei verpflichtet den Konsens zu suchen und könne nicht einseitig irgendwelche Änderungen vornehmen, sagte er sinngemäß im österreichischen Fernsehen. Arbeitnehmer aus EU-Ländern müssten im selben Land auch gleich behandelt werden.
Ungarische Regierungsvertreter drohen nun, dass man „Maßnahmen gegen österreichische Banken in Ungarn“ ergreifen (lies: Strafsteuern) werden, sollten die „inakzeptablen Kürzungen“ realisiert werden. Ungarn, so Balog, sehe den Entwurf als einen „unfreundlichen Akt“ an.
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