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Kurzmeldungen aus Ungarn — KW 28/2012

(c) Pester Lloyd / 28 – 2012 KURZMELDUNGEN — gesammelte Meldungen dieser Woche aus dem Archiv.

Wieder höhere Konsumsteuern in Ungarn

12.07.2012 · Wirtschaft

Die ungarische Regierung hat einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, wonach die Verbrauchssteuern auf „gesundheitsgefährdende Konsumgüter“ ein weiteres Mal erhöht werden sollen. Die höheren Abgaben auf Alkohol, Tabak und Autogas (LPG) haben zum Ziel, zusätzliche Einnahmen für die Gesundheitsfürsorge zu generieren. Angaben zu den erhofften Mehreinnahmen werden in dem Entwurf jedoch nicht gemacht. Im Falle des Autogases soll die Steuer kommendes Jahr in zwei Schritten um jeweils 50 Prozent erhöht werden. Hochprozentiger Alkohol wird ab 2013 mit 15 Prozent besteuert, während für Bier, Wein und Sekt zukünftig zehn Prozent anfallen. Die Abgabe für Zigaretten und andere Tabakprodukte wird ebenfalls zweistufig angehoben, die zu entrichtende Summe ist jeweils abhängig von Packungsgröße und Inhaltsstoffen. Daneben gibt es in Ungarn noch die sogenannte Chipssteuer auf als ungesund definierte Lebensmittel. Aus dieser werden Teile der Gehaltserhöhungen für Ärzte finanziert, die Einnahmen blieben jedoch weit hinter den Erwartungen zurück, die gesundheitlichen Effekte gelten als nicht messbar, zumal eine ganze Reihe von Produktgruppen aus protektionistischen Überlegungen heraus von der Steuer ausgenommen blieb.

Ungarn hat mit 27% bereits die höchste Mehrwertsteuer Europas, auch die Verbrauchssteuern auf einzelne Produkte wurden in zwei Jahren mehrfach angehoben, zeitlgleich wurden staatliche Zuzahlungen u.a. für Medikamente – auch für Rentner – massiv zusammengestrichen.

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Straßburg-Urteil gegen unbegründete Kündigungen in Ungarn

12.07.2012 · Nachrichten

Einen juristischen Sieg errang am Mittwoch eine Frau am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die 39jährige Ungarin hatte gegen ihren Staat geklagt, der sie im September 2010 ohne Angabe von Gründen aus dem Öffentlichen Dienst entlassen hatte. Ein Gesetz machte diese „Kündigung ohne Angabe von Gründen“ damals möglich und betraf Tausende. Nachdem die Frau mit ihrer Klage an mehreren ungarischen Gerichtshöfen gescheitert war, gaben ihr die Richter in Straßburg schließlich recht. Sie verurteilten den ungarischen Staat zu einer Entschädigungssumme in Höhe von 6.000 Euro, sowie zur Übernahme der Prozesskosten, die sich auf 3.000 Euro belaufen. Die grün-liberale Oppositionspartei LMP begrüßte das Urteil. Dort geht man davon aus, dass dem heute verkündeten Urteil noch viele weitere Schuldsprüche gegen den Staat folgen werden. Schon zu früheren Anlässen hatte die LMP kritisiert, dass eine unbegründete Entlassung aus dem Staatsdienst nach politischer Säuberung aussähe. Und eine solche ist, so wurde heute noch einmal betont, weder mit der Verfassung noch mit dem geltenden EU- Recht in Einklang zu bringen.

Die Regierung hat sich jedoch der rechtlichen Bewertung, die zwischenzeitlich auch vom ungarischen Verfassungsgericht so ähnlich vorgenommen wurde, bereits angepasst und einen nicht näher zu erklärenden „Vertrauensverlust“ als ausreichend für die Kündigung auch langjähriger Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zum Gesetz gemacht. Somit ist mit einem einzigen Satz das Gericht in Straßburg umgangen und der Menschenwürde formal Genüge getan…

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