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„Lebensmittelskandal“: Regierung plant Strafkatalog gegen Aldi, Lidl & Co in Ungarn

(c) Pester Lloyd / 11 – 2017 WIRTSCHAFT 13.03.2017

Der angebliche Skandal darum, dass – nach einem subjektiven Geschmackstest der staatlichen Lebensmittelaufsicht NÉBIH – ausländische Handelsketten Markenprodukte in Ungarn in schlechteren Qualitäten verkaufen als im Westen, wird ein ganzes Paket abstrafender Gesetze zur Folge haben.

Das führende unabhängige Newsportal index.hu bekam einen Gesetzentwurf in die Hände gespielt, der es in sich hat. Danach sollen nichtungarische Handelsketten – eine Sondergebühr für Kundenparkplätze bezahlen – eine festgelegte Summe für Werbebudgets nicht überschreiten dürfen – keine kostenlose Bus-Shuttel-Dienste mehr anbieten dürfen – die Zahl der Angestellten nach Behördenangaben erhöhen müssen

Damit hat man zwar nichts gegen den angeblichen „Lebensmittelskandal“ unternommen, die Wettbewerbsfähigkeit der ungeliebten Konkkurenz der fidesz-nahen CBA wird spürbar und völlig willkürlich geschwächt. Um das Antidiskriminierunsverbot im EU-Binnenmarkt zu umgehen, wird man auf ein schon bei den Sondersteuern bewährtes Mittel zurückgreifen und eine Umsatzgrenze ziehen. CBA unterschreitet dann dieses Limit, weil man deren inzelene Filialen schlicht als unabhänige Franchise-Nehmer einstuft.

Gleichzeitig soll das Aufsichtsamt NÉBIH einen Strafenkatalog auf einzelne Produkte ausarbeiten, die in ihrer Qualität bzw. ihrer Zusammensetzung von gleichnamigen Produkten abweichen. Um diese Bußen zu verhängen, bedarf es freilich einer weiteren Gesetzesanpassung, die bestimmt, dass Produkte gleichen namens europaweit gleich sein müssen – etwas, was sich in der Praxis nur schwerlich umsetzen lässt und sowohl die Tür zu behördlicher Willkür, aber auch zu endlosen Prozesslawinen aufstoßen wird.

Orbáns Kabinettschef Lázár hatte namentlich Lidl, Aldi (der anhaltende, expansive Erfolg dieser beiden stößt CBA besonders sauer auf), Metro und Spar als Ziele der Kampagne genannt , die freilich ausschließlich „dem Schutz des Verbrauchers“ und der „Würde Ungarns“ gelte.

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