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Lex CEU und Anti-NGO-Gesetz: EU wird Ungarn vor Gericht bringen

(c) Pester Lloyd / 34 – 2017 NACHRICHTEN 20.08.2017

Die ungarische Regierung hat der EU-Kommission ihre Antworten auf die formalen Anfragen hinsichtlich der Lex CEU und dem Anti-NGO-Gesetz übermittelt, gegen die zwei Vertragsverletzungsverfahren laufen. In der Erwiderung machte die Regierung klar, dass sie weiterhin nicht bereit ist, sich an EU-Recht zu halten.

„Die in Frage gestellten rechtlichen Einschränkungen durch die neuen Gesetze sind notwendig und angemessen“, erklärte Justizstaatssekretär Pál Völner. „Wir können nichts dafür, wenn sich George Soros dadurch gestört fühlt, aber nicht mal der steht über dem Gesetz“. Es sei, im Gegenteil, „die Kommission, die zu Recht und Gesetz zurückkehren“ müsse und die Sache „rechtlich und nicht politisch“ bewerten solle.

Was die CEU angehe, so sei „die Hochschulbildung nationale Angelegenheit, in der „die EU nichts mitzureden habe“, kruz: das Verfahren sei illegal und die EU wende Doppelstandards an, denn in anderen EU-Ländern seien die Zulassungsbedingungen für nichteuropäische Unis noch viel strenger. Man werde jene Einrichtungen „beseitigen“, die als „Phantomunis ungültige Abschlüsse“ vergeben.

Hinsichtlich der Registrierung und – laut Kommission unzulässigen – Restriktion von NGOs, die sich zu über 23.000 EUR jährlich aus dem Ausland finanzieren, sagte Völner, dass es „nur um Transparenz“ gehe. Sollten die NGOs, wie viele ankündigten, sich weigern, zu registrieren, wird deren Tätigkeit in Ungarn beendet werden. Auch hierzu habe die EU nichts weiter zu äußern.

Der EU-Kommission bleibt bei dieser Antwort nur der Gang vor den Europäischen Gerichtshof, eine empflindliche Geldstrafe dürfte – nach allen Instanzen – die Folge sein. Politische Konsequenzen ergeben sich aus dem Verfahren – wie praktisch immer – kaum, es erhöht jedoch den Druck, auch auf die anderen EU-Institutionen, ihre angekündigte härtere Gangart gegen Länder, die die Grundartikel der EU missachten, auch umzusetzen.

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