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Metro Budapest in Frankreich vor Gericht

(c) Pester Lloyd / 19 – 2011 BUDAPEST 09.05.2011

Auch wenn der Rechtsstreit mit dem ehemaligen Vertragspartner Alstom vor einem französischen Gericht noch andauert, denkt die Budapester Stadtversammlung bereits über eine Neuausschreibung für die 300 Mio. EUR teure Anschaffung neuer U-Bahnzüge für die Linie 2 sowie die neue Linie 4 nach. Der Oberbürgermeister der ungarischen Hauptstadt, István Tarlós, machte das am Freitag klar, nachdem er ziemlich erbost über den Verlauf des Alstom-Prozesses in Frankreich war

Altes russisches Schlachtross aus den 60er Jahren, gegen moderne französische Eleganz. Sogar fahrerlose Züge waren schon angedacht, doch Alstom und die Stadt Budapest trennten sich, bevor die Züge in Betrieb gehen konnten. Tarlós beklagte, dass die „französischen Richter uns Ungarn gar keine Gelgenheit gegeben haben auf die Vorwürfe zu reagieren.“ Alstom hatte die Stadt Budapest verklagt, weil die den Liefervertrag für die U-Bahn-Garnituren einseitig gekündigt hatte. Als Grund gab die Stadt an, dass Alstom es versäumt hatte, so wie vertraglich vereinbart, alles zu tun, die erforderlichen Betriebsgenehmigungen zu erlangen und von Inspektoren benannte Mängel zu beheben. Alstom wollte das nicht allein auf eigene Kosten tun und vermutete Geldschinderei auf Seiten von Budapest (Vertragsstrafen, Preisminderungen).

Insgesamt waren 44 Garnituren bestellt, die Hälfte für Linie 2, die andere für Linie 4, die im Bau ist. Die Kläger behaupteten auch, Budapest hätte hinter dem Rücken von Alstom einen Deal mit billigeren U-Bahnen aus Russland eingefädelt, was Tarlós – nicht der engste Freund Russlands – zusätzlich erbost hat. Alstom will damit beweisen, dass Budapest gar kein Interesse an einer einvernehmlichen Einigung gehabt hatte, sondern einfach nur aus einem Vertrag heraus wollte, nachdem man sich über die schwierige Finanzlage der Stadt im Klaren war. Das Problem ist nur, dass die BKV, der Budapester Nahverkehr bereits rund 110 Mio. EUR angezahlt hat. Dieses Geld liegt bei einer Drittbank fest bis das Gericht ein endgültiges und letztlinstanzliches Urteil fällt, es könnte also auch dauerhaft verloren sein.

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