(c) Pester Lloyd / 35 – 2009 WIRTSCHAFT 24.08.2009
25.08.09 _______________________________________________________
Neuberechnung der Sozialabgaben in Ungarn
Ab dem nächsten Jahr wird es bei der Berechnung der Abgabenlast für die Sozialversicherung für manche deutliche Veränderung geben. Der zu zahlende Betrag wird dann nicht mehr wie bisher auf Grundlage des Doppelten des gesetzlichen Mindestlohnes erhoben. D.h. die mindestens zu zahlenden Sozialabgaben wurden auf Basis 2×65.000 HUF berechnet (etwa 480 EUR), wer wirklich weniger verdiente, musste das per Steuererklärung eräutern. Sondern, die neue Regelung formuliert die Pflicht auf Grundlage „des für diese Tätigkeit landesüblichen Einkommens“. Das bedeutet für etliche höhere Abgaben, für einige, vor allem schlechterverdienende Schichten jedoch einen Vorteil. Insgesamt ist das System gerechter. In Ungarn ist es allgemein üblich, Angestellte nach Minimallohn anzustellen und den Rest „irgendwie“ draufzupacken. Zumindest die Sozialkassen wollen sich das nun nicht mehr bieten lassen. Details folgen.
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