(c) Pester Lloyd / 10 – 2012 NACHRICHTEN 09.03.2012
Am Dienstag ist ein Gesetz zur Wohnbauförderung bzw. Eigenheimzulage in Kraft getreten, wodurch zum einen der Neubau von Immobilien zur Eigennutzung und zum anderen der Kauf oder die Renovierung von Immobilien aus zweiter Hand durch Kredite mit günstigen Zinskonditionen unterstützt werden
Die Kredite werden dann gewährt, wenn der Wert einer neuen Immobilie nicht die Marke von 30 Mio. HUF (rund 100.000 EUR) überschreitet, wobei der Preis für das Grundstück nicht einkalkuliert wird. Bei Immobilen aus zweiter Hand beträgt der Maximalwert 15 Mio. HUF (rund 50.000 EUR), wobei die Renovierungskosten diesen übersteigen können.
Die maximale Kredithöhe für den Bau oder Kauf neuer Immobilen beträgt 10 Mio. HUF (33.800 EUR) und für den Kauf oder die Renovierung bereits bestehender Immobilien 6 Mio. HUF (20.300 EUR). Die Verzinsung orientiert sich an den Zinsraten von Staatsanleihen, plus max. 3%. Für neue Immobilien beträgt die Zinssubvention im ersten Jahr 60 Prozent, wenn der Berechtigte zwei Kinder hat oder 70 Prozent bei mehr als zwei Kindern. Davon ausgehend entfallen jedes Jahr 5 Prozent der Subventionen bis zum Ende der Laufzeit im fünften Jahr.
Die Regelungen für bereits bestehende Immobilien gestalten sich anders. Die Zahl der Kinder spielt keine Rolle, die Zinssubvention beträgt 50 Prozent und wird dann jährlich um 5 Prozentpunkte reduziert bis zum Laufzeitende im fünften Jahr. Wir hatten bereits über ein Rekordtief im Wohnungsbau im Jahr 2011 berichtet, bei dem das Statistische Zentralamt, KSH, eine Abnahme von baugenehmigungspflichtigen Einheiten, um 39,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, meldete.
Das jetzige Förderprogramm ist weitaus geringer ausgestattet und gedeckelt als ein vergleichbares Programm der sozialliberalen Vorgänger aus den Jahren 2005 und 2006, das jedoch vor allem aus wahltaktischen Gründen aufgelegt worden war.
Knausriger Wohltäter Die Wiedereinführung der Eigenheimzulage in Ungarn fällt mager aus
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