(c) Pester Lloyd / 04 – 2014 NACHRICHTEN 22.01.2014
Das linksliberale Eötvös Károly Institut sowie das Ungarische Helsinki Komitee wollen gegen das Gesetz, das in bestimmten Fällen unbegrenzte Untersuchungshaft zulässt, verfassungsrechtlich vorgehen. Beide Gruppen wandten sich dazu nun an den von Fidesz neu eingesetzten Ombudsmann für Grundrechte, László Székely, der das Recht hat, das Verfassungsgericht mit einer Prüfung zu beauftragen. Man ist der Auffassung, dass die Gesetzesänderung (die aus Anlass der Freilassung von einigen Gangstern nach den bis dato maximal zulässigen vier Jahren U-Haft stattfand) sowohl gegen verschiedene in der nationalen Verfassung verankerte Grundrechte als auch gegen allgemeine Menschenrechte verstößt, denen Ungarn – u.a. über UN und EU-Mitgliedschaft – ebenfalls verpflichtet ist.
Die Regierung hatte die unbegrenzte Ausdehung der U-Haft in „bestimmten, besonderes schweren Fällen“ beschließen lassen, auch politisch neutrale Juristen sind mit dieser Lösung nicht glücklich und fordern klare Verfahrensregeln, an deren Ende ein Urteil zu stehen hat. Weitere versuchte Einschränkungen betreffen u.a. das Recht auf einen Anwalt von Beginn der Verhöre an. Dies wurde vom Obersten Gerichtshof beeinsprucht , mittlerweile aber durch die Hintertür des neuen Strafrechts eingeführt. Grundrechtsbeauftrager in Ungarn verhindert Verfassungsprüfung zum Wahlrecht (Grundrechtsbeauftrager in Ungarn verhindert Verfassungsprüfung zum Wahlrecht)
Tod dem Hühnerdieb… Das neue Strafrecht in Ungarn als Instrument der Politik (Tod dem Hühnerdieb… Das neue Strafrecht in Ungarn als Instrument der Politik)
Acht Jahre Haft fürs Kiffen? Ungarn verschärft sein Strafrecht (Acht Jahre Haft fürs Kiffen? Ungarn verschärft sein Strafrecht)
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