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„Non-Profit“: Erdgas vom Staatsanbieter wird nicht billiger als das der Multis sein

(c) Pester Lloyd / 17 – 2015 WIRTSCHAFT 21.04.2015

„Non-Profit“: Erdgas vom Staat wird nicht billiger als das der Multis

Der ‚Generaldirektor des erst seit 1. April geschäftstätigen, staatlichen „Ersten Nationalen Non-Profit-Energieversorgers“ (ENKSZ), Péter János Horváth (Foto), der laut Regierungspropaganda das Oligopol der großen Energiekonzerne, „die nur an ihre Profite denken“, durchbrechen und „günstige Energiekosten für ungarische Familien langfristig sichern“ soll, machte jenen, die Hoffnungen auf bald günstigeres Gas hatten, gleich einmal einen Strich durch die Rechnung.

In der Zeitung „Magyar Hírlap“ erklärte er, dass man „nicht in der Lage sei, Erdgas günstiger anzubieten als die Wettbewerber“, denn man könne den Angebotspreis nicht beeinflussen, da dieser „zentral festgelegt wird.“ Zwar wolle man versuchen, durch kostengünstiges Arbeiten „möglicherweise“ bessere Preise anzubieten, aber das liege nicht in der Hand seines Unternehmens.

Was dahinter steckt? Zunächst muss der Staat mit dem Unternehmen jede Abermilliarden kompensieren, die man beim Erwerb von privaten Konkurrenten ausgab. So kaufte man z.B. die E.ON-Gastöchter zu einem völlig überhöhten Preis , weitere Akquisitionen waren u.a. die hauptstädtische Fögáz (RWE) und Töchter der französischen EDF.

Der Hauptgrund aber, warum die „Non-Profit“-Unternehmung nicht billiger anbieten kann als ihre privaten Konkurrenten, liegt darin, dass es für ENKSZ per Dekret ein Zulieferer-Monopol gibt, senkt dieser den Preis würden zwangsläufig die über MET/MVM realiserten Gewinne, die in den Kassen von fidesz- und orbánnahen Unternehmen wandern, geschmälert.

Ab Herbst soll die ENKSZ mit dem Angebot von Erdgas beginnen, bereits ab 2016 soll sie dann auch elektrische Energie an Haushalte und Unternehmen liefern, kurz darauf auch Fernwärme. Es wird erwartet, dass staatliche Behörden und Staatsfirmen verpflichtet werden, ihre Energie nur noch bei ENKSZ zu beziehen. Zusätzlich könnte man die privaten Anbieter durch weitere gesetzliche Preisreduktionen unter Druck setzen und letztlich vom Markt fegen.

Das Risiko für Verluste des Unternehmens und die Kosten des Verdrängungswettkampfes trägt übrigens der Steuerzahler, auf den bezieht sich also ausschließlich das „Non-Profit“. red.

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