(c) Pester Lloyd / 02 – 2013 NACHRICHTEN 10.01.2013
Regierungspartei in Ungarn will Wahlgesetze trotz Verfassungserichtsurteil durchbringen Dass die Urteile zum Wahlrecht , doch nur ein „Zwischenstopp“ des Verfassungsgerichtes darstellen, wie von uns getitelt , während die in- wie ausländische Presse darin bereits eine neue Morgenröte des Rechtsstaates in Ungarn erkennen wollte, bestätigen uns zwei aktuelle Äußerungen hochrangiger Fidesz-Politiker.
Gergely Gulyás, von seiner Fidesz-Fraktion als Verfassungsexperte bezeichnet, merkt zu den Urteilen des Verfassungsgerichtes bezüglich der Wahlordnung und Wahlgesetze an, dass man kaum dazu gezwungen sein wird, die Gesetze groß umzuschreiben. Einzig die verpflichtende Wählerregistrierung für im Lande lebende Staatsbürger werde vorerst zurückgestellt, so wie es Fraktionschef Rogán unmittelbar nach dem Urteil kundgetan hatte, weil es derzeit rechtlich nicht umsetzbar erscheint. Alle weiteren vom Gericht abgelehnten Bestimmungen, darunter weitreichende Bestimmungen zum Wahlkampf , u.a. ein Werbeverbot im Privatfernsehen, Aufhebung der Parteiquoten im öffentlich Rechtlichen usw., sollen im Februar nochmals in anderer Form vor das Parlament kommen und so beschlossen werden, dass sie verfassungskonform werden.
Der ungarische Parlamentspräsident, László Köver (Foto), Fidesz, nannte das Urteil des Verfassungsgerichtes eine „bewußt herbeigeführte politische Entscheidung“. Die Richter hätten somit ihre ureigenes Terrain verlassen und eine politische Entscheidung getroffen, in dem sie die Wählerregistrierung eliminierten. Diese Anmerkung klingt gerade aus Kövérs Mund besonders absurd, da er als eigentlich überparteilich gedachter Parlamentssprecher jeden Tag ausschließlich Parteipolitik (und dazu noch vom rechten Rand) betriebt. Seiner Meinung nach sollte und müsste die Vorab-Wählerregistrierung kommen, aber „natürlich im Einklang mit der Verfassung stehen“, allerdings wäre die Zeit dafür nun zu knapp bemessen, um ein sicheres und erfolgsversprechendes System noch bis 2014 zu entwickeln und umzusetzen. Der Präsident des Verfassungsgerichtes, Péter Paczolay, wies die Vorwürfe von politisch motivierten Urteilen vehement zurück und nannte einschließlich die Verfassungsmäßigkeit als Kriterium. Es sei natürlich möglich, dass ein Urteil politische Auswirkungen habe, das heißt aber noch lange nicht, dass das Urteil selbst aus politischen Beweggründen zu Stande gekommen ist. Das VfG sei gar nicht in der Lage, direkt in die Politik einzugreifen, es könne politische Gesetzgebung nur nach den in der Verfassung niedergeschriebenen Kriterien als passend oder unpassend beurteilen.
Das Volk als Waffe – der Bürger als Statist Verabsolutierung der Macht im neuen Ungarn und Umgang mit Urteilen des Verfassungsgerichtes: das Beispiel Obdachlosigkleit http://www.pesterlloyd.net/html/1249volkalswaffe.html
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