(c) Pester Lloyd / 07 – 2010 NACHRICHTEN 15.02.2010
Schulausgrenzung von Roma in Ungarn vor Straßburger Gericht für Menschenrechte
Nachdem bereits in der Vorwoche über die Klage einer Nichtregierungsorganisation gegen das ungarische Bildungsministerium wegen der fortgesetzten Ausgrenzung von Romakindern aus dem regulären Bildungswesen berichtet wurde, bringt nun ein weiterer Fall Bewegung in diese unhaltbaren Zustände. Der in Straßburg ansässige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage von zwei ungarischen Roma angenommen, deren Kinder von Schulbehörden als lernbehindert eingestuft und von 1994 bis 2002 in eine Sonderschule gesteckt wurden. Die Diagnose wurde von übergeordneten Behörden 2000 nochmals bestätigt, verschiedene ungarische Gerichte wiesen die Klagen der beiden Väter gegen das Vorgehen ab. Die Väter hielten ihre Kinder für völlig normal entwickelt und betrachteten die Einstufung in die Sonderklassen als diskriminierende Ausgrenzung wegen ihrer Romaherkunft.
Der Anwalt der Kläger hat ein Gutachten erstellen lassen, das der Lernrückstand der Kinder gar nicht auf deren geistige Möglichkeiten, sondern lediglich auf die mangelende Unterrichtsqualität der „Sonderklasse“ zurückzuführen sei. Der Unterricht dort sei kürzer als an den regulären Klassen, wissenschaftlicher Unterricht und Fremdsprachen waren ganz ausgespart und die Lehrer hatten nicht einmal eine für die dortigen Erfordernisse notwendige Zusatzausbildung. Das Straßburger Gericht hat nun einen Fragenkatalog an die ungarischen Behörden und die mit dem Fall befassten Gerichte gesandt, in dem nicht die Lernfähigkeit der betroffenen Kinder überprüft wird, wohl aber, ob die Fälle mit rechtlichen Standards bearbeitet worden sind, die mit der EU-Menschenrechtscharta übereinstimmen.
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