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Steuerzahler in Ungarn fordern Transparenz zu Finanztransaktionssteuer

(c) Pester Lloyd / 18 – 2013 NACHRICHTEN 30.04.2013

Das regierungsunabhängige Insititut für Haushaltsverantwortlichkeit (eine Art Bund der Steuerzahler) in Budapest tut sich derzeit mit dem Nationalen Beauftragten für den Datenschutz zusammen, um die Regierung zur Herausgabe von Informationen hinsichtlich der neuen Finanztransaktionssteuer zu bewegen. Die verweigert nämlich die Auufschlüsselung der daraus resultierenden Einnahmen nach dem Anteil der aus der freien Wirtschaft stammt und jenem, der von Seiten des Fiskus beigesteuert wird, der nämlich ebenfalls – mit leichten Einschränkungen – dieser Steuer unterliegt, was bedeutet, dass u.a. Zahlungen an/von Finanzamt auch besteuert werden, eine Steuer auf Steuern sozusagen. Da die Einnahmen im ersten Quartal jedoch bedeutend (etwa 40%) hinter den budgetären Erwartungen blieben, wäre ein Wissen darum, wo diese Defizite entstanden nicht unwichtig, findet das Institut, zumal es sich bei dieser Steuer um eine handelt, die "einen wesentlichen Anteil an den Staatseinnahmen" hat. Gleichzeitig schmälert die Steuerpflicht der Budgetorganisationen deren Ergebnis, was sich wiederum negativ auf den Haushalt auswirkt, die effektiven Steuereinnahmen der öffentlichen Steuerobjekte also letztlich ein Nullsummenspiel betreiben, während durch die Transaktionen zwischen Staatsbehörden und Bürgern / Unternehmen, deren Steueranteil künstlich vervielfacht würde

Das Nationalwirtschaftsministerium antwortete auf Medienanfragen lapidar, dass die Daten von Steuersubjekten dem Steuergeheimnis unterliegen. Das Institut kontert, dass das Steuersubjekt Staat der Steuerzahler ist, der sehr wohl Auskunft über die Veranlagung verlangen darf, zumal durch diese Auskunft weder individuelle noch geschäftliche Interessen verletzt würden. Sobald der Datenschutzbeauftragte seine Stellungnahme abgegeben hat, dürfte die Sache vor das Parlament, notfalls vor Gericht gebracht werden.

Die Regierung hatte klar gesagt, dass sie den Steuersatz (0,2% auf alle Transaktionen, 0,3% bei Bargeldbehebungen) „anpassen“ wird, sollte das Steuerziel verfehlt werden.

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