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UN-Organisation kritisiert neues Arbeitsrecht in Ungarn

(c) Pester Lloyd / 45 – 2011 POLITIK 16.11.2011

Wenig Geschmack scheint die internationale Arbeitsorganisation (ILO) an dem Entwurf für ein neues Arbeitsgesetzbuch gefunden zu haben, den ihr die sechs Gewerkschaftsbünde Ungarn Anfang September zur Bewertung vorgelegt hatten. Darauf deutet jedenfalls die Antwort aus Genf hin, wo die älteste Unterorganisation der Vereinten Nationen (UNO) ihren Sitz hat. Zwar gibt es noch keine autorisierte Übersetzung der immerhin 13 Seiten umfassenden Kritik, aber so viel konnten die Gewerkschaften schon einmal vorab der Presse mitteilen, dass sie die Bedenken der ILO als Rückenstärkung in ihren Auseinandersetzungen mit der rechtskonservativen Regierung empfinden

Dringend empfiehlt das internationale Gremium, bei einem so grundlegenden Gesetzesvorhaben wie der Umgestaltung des Arbeitsrechts zum konstruktiven dreiseitigen sozialen Dialog von Regierung, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zurückzukehren. Sie stützt sich dabei auf internationale Erfahrungen, die bewiesen hätten, dass mit den Sozialpartnern gemeinsam erarbeitete Vorschläge der Beschäftigung und dem sozialen Frieden mehr dienen würden als eine einseitig von oben angeordnete Veränderung des gesetzlichen Rahmens. Wie Tamás Székely, einer der führenden Köpfe der Ungarischen Solidaritätsbewegung und Vorsitzender der Chemiegewerkschaft, mitteilte, hat die ILO in ihrer Bewertung des geplanten Arbeitsgesetzbuches dessen Bestimmungen an internationalen Vorschriften und Konventionen gemessen. Im ungarischen Gesetzentwurf vermisse sie unter anderem die Garantien für den sozialen Dialog, die Freiheit der Meinungsäußerung, Chancengleichheit von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern und eindeutige Voraussetzungen für die gewerkschaftliche Tätigkeit. Székely hob vor allem die Bedenken der ILO gegenüber erweiterten Rechten der Betriebsräte und einem „Mobbing“ der Gewerkschaften hervor. Bekanntlich beabsichtigt die Fidesz-Regierung, den Betriebsräten das Recht einzuräumen, Vereinbarungen von der Art treffen zu können, die mit den Tarifverträgen der Gewerkschaften konkurrieren würden.

Die internationale Arbeitsorganisation sehe im neuen Arbeitsgesetzbuch gleich an mehreren Stellen die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Männern und Frauen am Arbeitsplatz verletzt. Sie schlage deshalb vor, eine allgemeine Antidiskriminierungsklausel aufzunehmen, wie sie das Abkommen zur Chancengleichheit enthalte, das auch Ungarn ratifiziert habe. Nach der ersten Lektüre der gründlichen und umfangreichen Anmerkungen des internationalen Gremiums forderte Tamás Székely die Regierung auf, den Gesetzentwurf sofort zurückzuziehen.

Am Montag hatte bereits die parlamentarische Opposition scharfe Kritik am neuen Arbeitsrecht geübt .

Es reicht! – In Ungarn wurde eine neue “Szolidarnosc” ausgerufen

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