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Ungarisches Parlament beginnt Verfassungs“debatte“

(c) Pester Lloyd / 07 – 2011 POLITIK 16.02.2011

Ungarisches Parlament beginnt Verfassungsdebatte

Am Dienstag begannen die parlamentarischen Debatten zur von der Regierungspartei angestrebten neuen Verfassung. Über das neue Grundgesetz solle nach einer Phase der „nationalen Konsultation“ mit Fragebögen an die Wähler, bis zum 28. April abgestimmt werden, in Kraft treten soll es am 1. Januar 2012. Entgegen vorheriger Ablehnung, hat Fidesz-Fraktionschef János Lázár eine „verbindliche Volksabstimmung“ gestern nicht völlig ausgeschlossen. Die beiden nicht-rechten Oppositionsparteien haben sich aus dem Parlamentskommittee, das den neuen Verfassungstext vorbereiten soll, zurückgezogen, weil sie keine Gestaltungsmöglichkeiten sehen. Abgeordnete der MSZP verließen auch bei Beginn der Debatte aus Protest den Saal, ein Fidesz-Abgeordneter rief ihnen nach, dass sie „dafür vom Volk zur Rechenschaft gezogen werden“.

Am ersten Tag standen im Parlament Fragen der Familie und Heirat, der Schutz ungeborenen Lebens sowie der Umgang mit öffentlichen Geldern im Zentrum. Dabei bekannte sich der Vertreter der fundamental-christlichen KDNP (in Fraktionsgemeinschaft mit Fidesz) zum Prinzip der Trennung von Kirche und Staat, bei den „Bezügen“ zum Christentum als „Basis der ungarischen Identität“ in der Präambel wird es aber bleiben. Weiterhin soll die (annähernde) Vollbeschäftigung als zentrales Staatsziel verankert werden. Viele Statements der Regierungspartei, die weitgehend allein „diskutierte“ kreisten darum, dass die neue Verfassung vor allem „den Zusammenhalt der Nation und seines Erbes reflektieren sollte“. Im Gegensatz zu Fraktionschef Lázár meinten einige Abgeordnete, die 2/3-Mehrheit ihrer Partei Fidesz genüge als Legitimation, „Volksuaftrag“ für den Beschluss des neuen Grundgesetzes, eine Volksabstimmung sei nicht nötig.

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