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Verbot der „Ungarischen Garde“ bestätigt

(c) Pester Lloyd / 27 – 2009 NACHRICHTEN 02.07.2009

Berufungsgericht in Ungarn bestätigt Verbot der „Ungarischen Garde“

Das Budapester Berufungsgericht hat am Donnerstag gegen den Verein „Ungarische Garde, Kulturelle Vereinigung zur Bewahrung von Tradition“ das erstinstanzliche Verbotsurteil vom Dezember 2007 bestätigt. Der Verein könne sich nicht auf die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit berufen, da seine Aktivitäten und Veröffentlichungen nicht mit den in der Satzung gemachten Angaben übereinstimmen, lautete die Hauptbegründung.

Daher habe es bei dem Verbotsbeschluss der ersten Instanz zu verbleiben. Weiter hieß es in der Begründung, dass die Aktivitäten der „Garde“ die „Rechte einer Vereinigung im Sinne des Vereinsgesetzes“ übertreten hätten und die bürgerlichen Rechte, also der Minderheit der Roma in Ungarn, beeinträchtige. Beides rechtfertige das Verbot.

Das Verbotsverfahren wurde nach mehreren Märschen der „Garde“ durch Dörfer mit hohem Anteil an Roma eingeleitet. Eine Welle von Mordanschlägen mit mehreren Toten folgte im letzten und in diesem Jahr. Ob ein direkter Zusammenhang mit den Aufmärschen der „Garde“ und den Straftaten bestand, war nicht Teil des Verfahrens. Eine fast hundertköpfige Ermittlungskommission ermittelt noch in etlichen Fällen die Hintergründe. Die Rechte schiebt die Todesfälle auf interne Kriege der „Zigeunermafia“, zumindest in drei Fällen sind rassistische Motive aber eindeutig. Zudem ist durch das Auftreten der „Garde“ die Hemmschwelle für rassistische und antisemitische Übergriffe nachweislich gefallen, auch Attacken gegen „Kommunisten“ nehmen zu, worunter in diesen Kreisen so ziemlich jeder verstanden wird, der nicht ständig Hymnen auf das großartige, wenn auch schmerzhaft gedemütigte, Ungarntum absingt.

Die rechtsextreme Partei Jobbik, die bei den Europawahlen fast 15% der Stimmen erringen konnte, hatte die „Ungarische Garde“ als eine Art Jugendverein im März 2007 angemeldet, um „die Jugend gestig und körperlich auf außerordentliche Situationen vorzubereiten, falls es nötig wird, das Volk zu mobilisieren.“ So steht es in der Satzung des „Vereins“. Die Mitglieder der „Garde“, die sich auf öffentlichen Plätzen, u.a. vor dem Präsidentenpalais auf dem Budaer Burgberg oder dem Pester Heldenplatz, auch mit Segnung von Vertretern der Geistlichkeit „vereidigen“ ließen, erwecken aufgrund ihrer Uniformen direkte Erinnerungen an die Pfeilkreuzler. Jene ungarischen Faschisten, die in Ungarn vor und während der Besatzung durch deutsche Nazis ein Schreckensregime in Ungarn einführten und aktiv bei der Verfolgung Andersdenkender und der Deportation von rund 600.000 ungarischen Juden in Vernichtungs- und Arbeitslager, z.B. am „Ostwall“ mitwirkten.

Jobbik bestreitet offiziell jede politische Ambition der “Garde”. Deren Sprachregelung bezeichnet den „Verein“ als ein Zusammenschluss besorgter Bürger, die das Ungarntum schützen wollen und beunruhigt über die zunehmende Kriminialität sind, gemeint ist hier das „Zigeunerproblem“.

Wort und Totschlag

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