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Verfassungsgericht in Ungarn suspendiert stasireifes Spitzelprogramm

(c) Pester Lloyd / 30 – 2013 POLITIK 22.07.2013

Staat überwacht seine Diener

Das ungarische Verfassungsgericht hat Teile eines Monitoring-Gesetzes im Rahmen der „Nationalen Sicherheit“ vor dem Inkraftreten am 1. August suspendiert, da der Verdacht besteht, dass es gegen die in der Verfassung verankerten Rechte zum Schutz der Persönlichkeit verstößt. Dahinter steckt die umfangreichste Spitzelattacke des Staates auf seine Bürger seit der Kádár-Stasi.

Eine genaue Prüfung war dem Gericht in der Kürze der Zeit nicht möglich, daher zunächst die Suspendierung am vergangenen Dienstag. Der Ombudsmann für Grundrechte, Máté Szabó, ging mit dem am 21.6. von Fidesz und Jobbik verabschiedeten Gesetz am 24. Juni vor das Gericht, weil er starke Zweifel an dessen Verfassungsmäßgikeit hatte. Danach könnten die Geheimdienste bis zu zwei Mal im Jahr für je bis zu 30 Tage geheimdienstliche Ermittlungen gegen Jedermann durchführen, ohne dazu einen richterlichen Beschluss vorweisen zu müssen. Die Ergebnisse dieser „Ermittlungen“ könnten dauerhaft aufbewahrt bleiben.

Das Gesetz soll, so die indirekt kommunizierte Absicht, vor allem im öffentlichen Dienst eingesetzt werden, um die Loyalität der Mitarbeiter zu überprüfen. Offizielle Sprachregelung: Kampf gegen Korruption und Amtsmissbrauch. Der Ombudsmann vermisst jede „externe Kontrolle“ solch grundlegender Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgern und kritisiert den Umstand, dass für die Schnüffelei nicht einmal ein konkreter Grund vorliegen muss. Der Staat überschreite damit seine Kompetenzen bei weitem, hielt Szabó fest.

Ein Fidesz-Parteisprecher rechtfertigte die Eile bei Verabschiedung und Inkraftreten des Gesetzes mit einem Korruptionsskandal, bei dem mehrere „hochrangige Polizeioffiziere“ involviert gewesen sein sollen. Man wollte daher so schnell wie möglich, die „rechtlichen Möglichkeiten schaffen, Betrug im Amt zu verhindern“. Sollte das Verfassungsgericht „erweiterte Bestimmungen“ bei den „Anlässen“ für solche Überwachungen wünschen, würden diese geliefert. Allerdings enthält ein weiteres Gesetz für den öffentlichen Dienst bereits einen Passus, wonach alle Mitarbeiter bei öffentlichen Behörden dieser Art der Überprüfung „freiwillig“ zustimmen müssten, andernfalls sie wegen „Vertrauensverlustes“ aus dem Dienstverhältnis zu entfernen sind. red.

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