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Zum Leben zu wenig: Gewerkschaften in Ungarn uneins über neuen Mindestlohn, neuer Rekord bei staatlichen Billigstarbeitern

(c) Pester Lloyd / 02 – 2015 NACHRICHTEN 07.01.2015

Gesetzliche Minimallöhne im europäischen Vergleich (dort wo vorhanden, in EUR pro Monat, brutto) Zwischen den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes und jenen der Privatwirtschaft ist ein Streit über die Festlegung des neuen Mindestlohnes entbrannt. Während die Regierung u.a. mit der LIGA (orbánnahe Gewerkschaftsführung) eine 3,4%ige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes (auf 105.000 für Ungelernte bzw. 122.000 Forint für Gelernte) abschloss, findet der Dachverband der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst, SZEF, die Gehaltsunterschiede zwischen den Einkommensgruppen unzureichend berücksichtigt und die Anhebung insgesamt als zu gering, denn sie spiegele „nicht einmal im Ansatz die tatsächlichen Kostensteigerungen“ für das alltägliche Leben, die durch eine künstlich geschaffene, jedoch nur statistisch relevante 0-Inflation kaschiert würden.

Der Mindestlohn von 105.000 Forint ist ohnehin nur eine formale Größe und dient lediglich als Berechnungsmarke für verschiedene Steuer-, Sozialleistungs- und Abgabengesetze. Netto erhalten Mindestlohnbezieher, nach Abzug von 19% Lohnsteuer und den Sozialabgaben ohnehin nur rund 65.000 Forint ausbezahlt, nach wie vor viel zu wenig zum Leben. Viele Arbeitgeber, denen die Abgaben immer noch zu hoch sind oder erscheinen, stellen zudem nur auf Mindestlohn-Teilzeit ein. Schwarzzahlungen sind, vor allem in der Kleinst- und Kleinwirtschaft nach wie vor die Regel. Noch dramatischer stellt sich jedoch die Lage für die Menschen in Kommunalen Beschäftigungsprogrammen dar, die vom „gesetzlichen“ Mindestlohn – per Gesetz – ausgenommen sind. Diese erhalten maximal monatlich 47.000 Forint (ebenfalls brutto). Im November erreichte ihre Zahl 346.000, 120.000 mehr als im Vorjahr und mittlerweile jeder zehnte Beschäftigte. Die direkten Lohnkosten summieren sich für den Steuerzahler auf rund 1 Milliarden Euro jährlich, ohne dass ein wirtschaftlicher Nutzen oder auch nur eine Perspektive für einen Wechsel in den echten Arbeitsmakrt erkennbar wird.

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