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(c) Pester Lloyd / 45 - 2012   POLITIK 09.11.2012

 

Mächtige Panik

Regierung in Ungarn will Wahlwerbung im Privatfernsehen und Internet verbieten

Als Sahnehäubchen auf das neue Wahlgesetz, das neben der abstrusen Wählerregistrierung, bereits etliche andere bedenkliche Passagen beinhaltet, brachte die Regierungspartei zum Wochenende noch einige Änderungen an den gesetzlichen Regelungen zum Wahlkampf ein. Die Vorschläge sind so haarsträubend wie durchsichtig und belegen die wachsende Panik der Regierenden vor einem drohenden Machtverlust.

Warum erinnert uns der Wahlkampf in Ungarn immer stärker an die DDR? Foto: index.hu

Ob die Orbán-Truppe den Machtwechsel mit diesem Ideen-Reigen mittelfristig verhindern kann, darf bezweifelt werden, möglicherweise treibt man der Opposition so nur noch mehr Anhänger zu, denn noch offensichtlicher kann man die neu aufgefahrenen Geschütze gar nicht in Stellung bringen, dass nicht auch der Blindeste erkennt, wem diese Änderungen dienen. Es wäre legislativ einfacher und aufrichtiger gewesen, Orbán heilig zu sprechen und - wie schon einmal - die unumstößliche Macht der einen Partei in der Verfassung festzuschreiben...

 

Auch der noch immer schwebende Vorschlag Orbáns, die staatliche Parteienfinanzierung 2013 und 2014 kurzerhand zu streichen, gehört in diese Kategorie der Verlustängste. In letzter Sekunde wurde übrigens auch die Zahl der für eine Kandidatur notwendigen Unterstützungsunterschriften von 200 auf 500 angehoben, doch das nur am Rande. Die wirklich schockierenden neuerlichen Vorschläge wurden bereits vom zuständigen Parlamentskomitee angenommen, die Abstimmung im Plenum in der kommenden Woche (46) ist, wie immer, reine Formsache:

- Werbequoten (Parität) und Werbezeitbeschränkungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden ab 48 Stunden vor dem Wahltermin aufgehoben

- Wahlwerbung politischer Parteien im Privatfernsehen und -radio sowie bei freien, lokalen Broadcastern (Stadtfernsehen, offene Kanäle u.a. Non-Profit-Sender) und in Kinos wird verboten, das Verbot gilt einschließlich der Online-Auftritte der Sender sowie für den Teletext

- Meinungsumfragen und andere Wahlumfragen dürfen ab 6 Tage vor dem Wahltermin nicht mehr publiziert werden

- Wahlwerbe-Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften werden nur gegen vorherige Information an den Rechnungshof und zu staatlich festgelegten Tarifen erlaubt, Online-Werbung ist nicht statthaft (hier sei auch auf die vorgesehene allgemeine Internetzensur hingewiesen)

- Parteien sollen Zugang zu den Namens- und Adressenslisten der bis 15 Tage vor der Wahl abgeschlossenen Wählerregistrierung erhalten

- Wahlkampf wird zukünftig bis zur Schließung der Wahllokale möglich sein, der 24stündige Wahlfrieden, der bisher in Ungarn galt und jede Veranstaltung, Wahlwerbung und sogar Berichterstattung untersagte, wird abgeschafft

- Wahlwerbung im Umkreis von 150 Meter um Wahlbüros wird verboten

- Bürger zum Wahlgang zu "ermutigen" gilt nicht als Wahlwerbung...

Noch ein Vorschlag unsererseits: Parteien, deren Vorsitzender nicht Viktor Orbán heißt, dürfen nur in schwarz-weiß und handschriftlich mit einem Edding und in einem Wort Wahlplakate gestalten...

red.

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