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(c) Pester Lloyd / 23 - 2015 NACHRICHTEN 05.06.2015
Prozess gegen ungarischen Ex-Innenminister Biszku wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit muss wiederholt werden.
Der Prozess um Béla Biszku, von 1957 bis 1961 als Innenminister Ungarns und als Chef eines sogenannten "Provisorischen Exekutivkomitees" der Kommunistischen Partei am mörderischen Rachfeldzug gegen Oppositionelle maßgeblich beteiligt, muss neu aufgerollt werden.
Das Hauptstädtische Berufungsgericht hat ein erstes Urteil, in dem Biszku zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt wurde, aus formalen und verfahrensrechtlichen Gründen annulliert und einem anderen Gericht zugeordnet.
Anklage und Verteidigung legten gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein, die Staatsanwaltschaft, weil ihr das Urteil zu mild war, die Verteidigung u.a. auch, weil sie den 93jährigen, kränkelnde Biszku für nicht verhandlungsfähig hält. Biszku, der seine Tätigkeit damals rechtfertigt und keinerlei Schuldeinsicht aufweist, wird u.a. vorgeworfen die Ermordung von Oppositionellen sowie bewaffnete Angriffe auch auf unbewaffnete Bürger direkt befehligt zu haben.
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red.
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