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(c) Pester Lloyd / 49 - 2017      POLITIK       04.12.2017

Referendum zu Europäischer "Staatsanwaltschaft" in Ungarn verboten

1749orbanrefrendum (Andere)
Die Nationale Wahlkomission hat mehrere Anträge auf Abhaltung einer verbindlichen Volksabstimmung über die Frage, ob Ungarn der Europäischen Zentralanwaltschaft gegen Korruption beitreten solle oder nicht, nicht zugelassen. Als Begründung gab man in allen Fällen an, dass verbindliche Referenden nur zu Fragen zugelassen seien, die in parlamentarische Hoheit fielen, dies aber sei eine Frage, die nur die Regierung etwas anginge. Außerdem wäre die Fragestellung "irreführend, weil sie den Eindruck erweckt, Ungarn könne durch eine unilaterale Erklärung diesem Projekt beitreten, dabei müssten die Kandidaten aber auch bestimmte Kriterien erfüllen."

 

Im Übrigen sei diese Anwaltschaft keine Neuigkeit, eigentlich ginge es dabei ja nur darum, die Kooperation zwischen den Staaten zu intensivieren, es gebe also nichts abzustimmen. Die Wahlkommission, von Fidesz kontrolliert, hat in der Vergangenheit praktisch alle Anfragen, die Orbáns Politik zuwiderlaufen, mit formalen Ausreden abgewiesen. Ein von der Regierungspartei selbst aufgelegtes Refrendum am 2. Oktber 2016 zum Thema Einwanderung scheiterte kläglich an der Wahlbeteiligung, wird von der Regierung dennoch als Ermächtigung für ihre Politik interpretiert.

red.


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