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Neue Schlacht im „Bodenkrieg“ Österreich – Ungarn

(c) Pester Lloyd / 29 – 2012 NACHRICHTEN 16.07.2012

Der österreichische Botschafter in Budapest, Michael Zimmermann, sprach sich am gestrigen Donnerstag vehement gegen den Vorwurf aus, sein Land lehne das neue ungarische Gesetz "zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutzflächen vor Spekulation" lediglich ab, um die in Ungarn lebenden österreichischen Bauern und deren "Taschenverträge" zu schützen. “Ungarland”, sollte möglichst überall sein

Zimmermann reagierte damit auf eine Schrift aus der ungarischen Landwirtsschaftkammer, die den Österreichern unter anderem vorwarf, 1,5 Millionen Hektar des ungarischen Ackerlandes zu besitzen, und zwar zum großen Teil „unter falschen Vorrassetzungen“, gemeint sind hier Vereinbarungen mit ungarischen Strohmännern oder -firmen. Zimmermann betonte dagegen, dass sich höchstens 200. 000 Hektar des ungarischen Ackerlandes in österreichischem Besitz befänden, und dieses „in offiziellen Verträgen erworben“ worden seien (als dies noch möglich war). Darüber hinaus wies er darauf hin, dass Ungarn die EU-Quote für den Export von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, beispielsweise für Molkereiprodukte, ohne diese „Landbesetzer“ niemals erreichen würde.

Die österreichische Seite hatte eine bilaterale Kommission angeregt, die solchen „Taschenverträgen“ nachgehen soll, die ungarische Seite hat aber, auch aus politischen Gründen vor, die Ermittlungen dazu selbst in die Hand zu nehmen und entsprechende Verschärfungen in der Gangart angedroht, die auf lokaler Ebene bereits zu teils abstrusen Auswüchsen von versuchten Enteignungen und bürokratischen Behinderungen führten.

Bezeichnend ist jedoch auch, dass sich die ständisch strukturierte österreichische Regierung besonders für die Belange der Bauern, die in der Alpenrepublik traditionell über eine sehr effektive Lobby verfügen, einsetzt, sich beim Kampf für „abstraktere“ Grundwerte in Ungarn aber auffallend zurückgehalten hat.

In Ungarn bleibt der Erwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen für Ausländer nach einer Einigung mit der EU zunächst bis 2014 grundsätzlich verboten , Ausnahmen sind über einen sehr umständlich und zunehmend restriktiv gehandhabten Genehmigungsweg theoretisch möglich. Die Orbán-Regierung kündigte mit ihrer “Kriegserklärung an Spekulanten” schon an, „dafür zu sorgen, dass niemals mehr ungarisches Land an Ausländer“ verkauft werden könne, was automatisch Konflikte mit EU-Regularien heraufbeschwören wird. Die Regierung hat sämtliche staatlichen Ländereien in einen „Nationalen Bodenfonds“ vereint, aus dem sich hauptsächlich Seilschaften der Regierungspartei bis hin zum Umfeld des Regierungschefs großzügig bedienen lassen .

Mehr zur Landwirtschaftsstrategie der Regierung Orbán

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