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Medienrat in Ungarn verbietet TV-Sender Nazipartei als „rechtsextrem“ zu bezeichnen

(c) Pester Lloyd / 08 – 2013 NACHRICHTEN 22.02.2013

Der Medienrat lässt seine Musekln spielen: dem privaten und oppositionelle Meinungen vertretenden TV-Sender ATV hat die staatliche Aufsichtsbehörde nun bei Androhung einer Geldbuße untersagt, die Partei Jobbik als "rechtsextremistisch" zu bezeichnen. Die eigentlich nicht nur rechtsextremistische, sondern offen neonazistisch argumentierende und agierende Partei hatte sich an einer solchen "wertenden" Formulierung in einer Nachrichtensendung im November des Vorjahres gestört und Beschwerde erhoben. Das umstrittene Mediengesetz verlangt für Nachrichtensendungen im Fernsehen politisch "neutrale" Berichterstattung und bei Bewertungen "Ausgewogenheit". Damit finden genau jene Schwammparagraphen nun erstmals Anwendung, die von den Orbán-Verteidigern als nicht wesentlich oder nur formal heruntergespielt wurden. Sie werden hier gezielt gegen einen Oppositionssender und zum Schutze von Neonazis eingesetzt, um eine bestimmte Art von Berichterstattung zu unterbinden. ATV hat Widerspruch eingereicht und Klage angekündigt

Unterdessen erhielt ATV in dieser Woche schon die zweite Verwarnung. Diesmal wurden Äußerungen eines Interview-.Gastes in einer Sendung vom August beanstandet. Die Jobbik-Juristen beklagten, dass sie keine Möglichkeit der Gegendarstellung in der Sendung gehabt haben, was nicht statthaft sei, weil damit die „Ausgewogenheit“ nicht gegeben ist. Nun verlangt die Partei vom Medienrat, ATV anzuweisen, bei jeder sie betreffenden Sendung einen Jobbik-Pressesprecher ans Telefon zu holen, der seine Sicht der Dinge unmittelbar on Air schildern kann, sonst gibt es die nächste Anzeige bei der Medienbehörde. ATV hat auch hier Widerspruch eingelegt und lehnt es ab, zuzulassen, das Jobbik das Programm des Senders bestimmen kann. Auch hier wid zunächst eine Berufung erfolgen, ist die erfolglos, geht es vor Gericht.

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