(c) Pester Lloyd / 18 – 2017 WIRTSCHAFT 02.05.2017

Neben den neuen Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn sowie zwei Dutzend weiterer, ist auch eines zum Thema der Energiepolitik anhängig, in dem die EU-Kommission gegen Verstöße gegen die Regeln des Binnenmarktes und die darin verankerten Freiheiten und Rechte für Unternehmen vorgeht.
Dabei geht es vor allem um die Implementierung der Strom- und Gasrichtlinien im Rahmen der Energieunion, die Ungarn verweigert, u.a. bei der Preisregulierung im Energiesektor, aber auch bei der Diversifizierung der Lieferkette, in dem man staatlichen Energieunternehmen quasi Monpolrechte einräumt, was eine entsprechende Diskriminierung von Marktteilnehmern bedeutet. Die EU verlangt, dass Netzbetreiber von Energielieferanten und -produzenten getrennt agieren und in allen Segmenten Wettbewerb möglich ist.
Derzeit ist die zweite „begründete Stellungnahme“ nach Budapest abgeschickt worden, die feststellt, dass Budapest keiner der Forderungen nachgekommen ist. Mehr noch, die Kommission hat neue Beschwerden vorzubringen. Eine weitere Gesetzesänderung verhindert weitgehend die gerichtlichen Einspruchsrechte von Marktteilnehmern gegen Entscheidungen der Energieaufsichtsbehörde. Außerdem sei letztere nicht so unabhängig von der Regierung wie das der Fall zu sein hat.
Ungarn hat nun zwei Monate Zeit, die Forderungen der Kommission zu erfüllen, andernfalls ist der Gang vor die europäische Gerichtsbarkeit unausweichlich. Den Kampf „für die Energiekostensenkungen“ (die real keine sind, mehr dazu im unteren Teil dieses Beitrages ), hat Orbán in seiner jüngsten „Nationalen Konsultation: Stoppen wir Brüssel!“ als eine der „sechs großen Angriffe auf Ungarn in diesem Jahr“ definiert.
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