(c) Pester Lloyd / 43 – 2009 POLITIK 23.10.2009
Präsident von Ungarn kassiert Gesetz zur Volkszählung
Der ungarische Präsident, László Sólyom, hat die Unterschrift zum Gesetz über eine geplante Volkszählung in Ungarn 2011 verweigert und den Text an das Parlament zurückgeschickt. Streitpunkt sind Gesetzespassagen, die es untersagen, den Bürgern verpflichtende Fragen über Behinderungen, Krankheiten und allgemeine Verhaltensweisen zu stellen. Auch das Religionsbekenntniss soll nach dem Gesetz zwar abgefragt werden, eine Antwort ist aber freiwillig.
Der Präsident, wenn auch konservativ, sonst aber eher bürgerrechtlich veranlagt, meint dazu, dass gerade solche Fragen wichtige Aufschlüsse über den Zustand der Bevölkerung geben würden. Wenn man eine solche Volkszählung nur alle zehn Jahre durchführt, so sei es wichtig, möglichst viele aussagekräftige Indikatoren ermitteln zu können, um der Politik wichtige Daten für ihr Handeln zur Verfügung stellen zu können, äußerte Sólyom.
Das Parlament hatte vor allem mit Rücksicht auf den Datenschutz für eine Einschränkung der Befragung gesorgt, schließlich handelt es sich bei den umstrittenen Punkten um Fragen intimster Natur. Es ist außerdem ungewöhnlich und an der Grenze seiner Kompetenz, dass sich der Präsident direkt in den Inhalt des Gesetzes einmischt. Seine Aufgabe besteht eigentlich darin, zu überprüfen, ob Zustandekommen und Formalität rechtens waren und keine groben Widersprüche zur Staatsräson und der Verfassung bestehen.
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