(c) Pester Lloyd / 08 – 2011 NACHRICHTEN 24.02.2011
In den Reihen der Regierungspartei Fidesz gibt es Stimmen, die eine Wiederherstellung der dem Verfassungsgericht kürzlich entzogenen Kompetenzen durch die neue Verfassung in Aussicht stellen. Die Gründe für diese Tendenzen scheinen aber nicht in der Einsicht zu liegen, dass ein starkes richterliches Kontroll- und Einspruchsorgan vo entscheidender Bedeutung für die Qualität einer Demokratie ist, sondern, weil man sich um den Ruf Ungarns im Ausland sorgt.
Der Fidesz-Abgeordnete Gergely Gulyás sagte gegenüber der Zeitung „Népszabadság“, dass die „Wiederherstellung der vollen Jurisdiktion“ von „weiten Teilen“ in der Partei befürwortet wird, aber noch „keine offizielle Position“ darstellt. Ein anderer Fidesz-Mann, der in der linksliberalen Zeitung aber lieber anonym bleiben wollte, erklärte, dass „alles, was eine negative Reaktion in Europa hervorrufen könne, aus dem Verfassungsentwurf ausgefiltert werden sollte. Was rings um das Mediengesetz geschah, dürfe sich nicht wiederholen.“ so die konspirative Quelle. Außerdem würde man durch dieses Entgegenkommen die Oppositionspartei LMP zur Mitarbeit am Verfassungsentwurf wiedergewinnen können, was das Grundgesetz auf eine breitere Basis und Akzeptanz auch im Westen stellen würde. Andere vermuten, dass dahiner auch das Kalkül steckt, dass man über die Jahre ohnehin Verfassungsrichter nach eigenem Gusto platzieren könnte, was das Gericht dann ohnehin entschärft.
Die MSZP hatte eine Mitarbeit an der neuen Verfassung wegen „Chancenlosigkeit“ abgelehnt, LMP stellte ein eigenes Dokument vor und hat Bedingungen gestellt. Das ungarische Verfassungsgericht wurde aus Anlass eines nicht genehmen Einspruches von der Regierungspartei in Fragen, die – etwas verkürzt geagt – das Budget betreffen, entmachtet und darf nur noch Verfassungsbruch feststellen, die Gesetze aber nicht mehr anullieren.
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