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Regierung in Ungarn dementiert Gerüchte über geplanten Sparkontenzugriff

(c) Pester Lloyd / 02 – 2012 POLITIK 09.01.2012

Regierung in Ungarn dementiert Zugriff auf Sparkonten „Bankguthaben in Ungarn sind abgesichert und unantastbar“, stellte Regierungssprecher András Giro-Szász am Freitag auf einer Pressekonferenz klar, deren Einberufung die Regierung aufgrund anhaltender und anschwellender Gerüchte für angezeigt fand. Seit Wochen bringen immer mehr Ungarn ihr Geld in die Slowakei oder nach Österreich. Es wurde kolportiert, Orbán plane private Sparguthaben ab einer bestimmten Summe notfalls einzufrieren, um Banken und Staat liquide zu halten. Seit 2011, so der Sprecher der Regierung, gilt auch in Ungarn die EU-Garantie von 100.000 EUR pro Person und „die ungarische Regierung wird sich nicht in Verträge zwischen Privatpersonen und Banken einmischen.“ Außerdem werde die Regierung alle Informationen sammeln, um herauszufinden, wer solche „Falschmeldungen“ in die Welt setzte.

Damit ist vor allem die MSZP-Opposition gemeint, die durch einige Äußerungen der Parteispitze die Gerüchteküche weiter angeheizt hatte, was man ihr als verantwortungslos vorhält. Andererseits wären diese Gerüchte ohne jede Wirkung verpufft, wenn die Orbán-Regierung nicht schon durch andere Maßnahmen belegt hätte, wie wenig Respekt vor privatem Eigentum und vertraglichen Ansprüchen sie hat. So wurde die private Säule der Rentenversicherung durch Androhung von Anspruchsentzug faktisch zwangsenteignet, eine Summe von rund 10,4 Mrd. EUR bzw. 10% des BIP. Die vom Staat gewährten Ansprüche der Frührentenregelungen wurden weitgehend kassiert, auch das ein Eingriff in private Besitzstände. Außerdem mischt sich der Staat sehr wohl in private Verträge zwischen Banken und Privatpersonen, die Forex-Ablöseregelungen ist genau ein solcher Eingriff, von dem der Regierungssprecher fälschlicherweise behauptet, er findet nicht statt. Auch die Auflösung der Teilung der Sozialversicherungsabgaben in Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung ist ein Eingriff in die Transparenz von gesetzlich erworbenen Ansprüchen.

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