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Medienrat in Ungarn will Experten zur „Interpretation“ stellen

(c) Pester Lloyd / 12 – 2012 NACHRICHTEN 23.03.2012

Hinsichtlich des Mediengesetzes versucht der Medienrat eine neue Taktik. Hat man kürzlich hinsichtlich internationaler Kritik noch Beton angerührt und dafür von einem Gericht ein Urteil gefangen , will man nun den untersuchenden internationalen Organisationen "professionelle Unterstützung" zu Teil werden lassen, da die Ausländer die "gängige Rechtspraxis" und die "richtige Interpretation" der vielen neuen Gesetze gar nicht kennen können, so eine Aussendung der NMHH, dazu wolle man 14 "Experten" stellen

Annamária Szalai, Chefin des Medienrates und der Medienbehörde NMHH, mit einschlägigen Erfahrungen in einer gewissen Medienbranche…

Untersucht wird von Venedig Kommission beim Europäischen Rat, OECD, sogar UNO und nach wie vor auch von der EU, vor allem die „Möglichkeit der Politik, Einfluss auf eine freie Berichterstattung zu nehmen.“ Es wird nicht – wie von Regierungstreuen und der deutschen CDU-Kameradschaft gebetsmühlenartig beweint – behauptet, dass private Medien per se zensiert werden, sondern, dass die Möglichkeit dazu besteht. Im übrigen kommt die Kritik an der Kritik meist von solchen “Oberdemokraten”, deren Vertreter auch selbst gern in die öffentlich-rechtlichen Medien ihrer Länder hineinpfuschen und denen die ungarischen Zustände ganz neue Perspektiven aufzeigen, was im Rahmen einer “Demokratie” alls machbar scheint.

Die Öffentlich-Rechtlichen in Ungarn sind jedoch bereits vollständig gleichgeschaltet und das Mediengesetz enthält Dutzende frei interpretierbare Klauseln, deren Anwendung der machtvollen Behörde alle Möglichkeiten offen lassen, was allein einen Angriff auf die Presse- und Medienfreiheit darstellt und in den Gesetzbüchern einer modernen Demokratie nichts verloren hat, zumal es niemanden beschützt, außer die Mächtigen vor Kontrolle. Von den Kritikern wird auch nicht in Abrede gestellt, dass es in anderen Ländern Beeinflussungsversuche durch die Politik gibt, woraus sich jedoch kein Grund ergibt, die Vorgänge in Ungarn nicht zu untersuchen. red.

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