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Was tun gegen Roter Stern und Hakenkreuz? Die Parlamentswoche in Ungarn

(c) Pester Lloyd / 15 – 2013 NACHRICHTEN 08.04.2013

An den zwei Sitzungstagen des ungarischen Parlamentes in dieser Woche stehen ein vom Präsidenten aus formalen Gründen zurückgesandtes Gesetz zum Wahlprozedere , einschließlich von Einschränkungen im Wahlkampf sowie die gesetzliche Verankerung des Verbots der Präsentation von Symbolen aus Dikaturen im Mittelpunkt des Programms. Bei letzterem gab es Handlungsbedarf, weil das Verfassungsgericht und ein Europäisches Gericht die Gesetzeslage in Ungarn für nicht ausreichend halten, z.B. das Tragen des Roten Sterns in der Öffentlichkeit zu untersagen. Seitens der Regierung besteht der Wille zum Verbot solcher Symbole (auch Hammer und Sichel, Haken- und Pfeilkreuz), allerdings ist es denkbar, dass man diesmal die Aufnahme eines entsprechenden Passus` in die Verfassung unterlässt und stattdessen das Strafrecht konkretisiert. Allerdings wurde schon die Einschränkung gemacht, dass das Zeigen derartiger Symbole zum “Aufruhr” führen müsste. Mehr zu diesem Thema hier.

Ansonsten hat die Fidesz-Abstimmungsmaschine eine Routine-Woche vor sich: es sind Gesetze zu verabschieden, die die bereits per Dekret angewandten strukturellen Änderungen im Gesundheitswesen ins Recht setzen, es soll ein „Tag der Finno-Ugrer“ geschaffen werden, wogegen vor allem die Jobbik tobt, weil man lieber von anderen Steppenvölkern, wenn nicht gar von Jesus (der natürlich kein Jude war) selbst abstammen mag. Ebenfalls auf der Agenda steht der Vorschlag von Innenminister Pintér, Teilnehmern an den Kommunalen Beschäftigungsprogrammen, die ihre Gärten und Wohnungen nicht zum Gefallen des Dorfnotars sauber halten oder nicht darauf achten, dass ihre Kinder regelmäßig die Schule besuchen, von sämtlicher Sozialhilfe abzuschneiden. Weiterhin sollen gesetzliche Rahmen geschaffen werden, die es leichter machen, Wasser- und Abwasserbelange von privaten Unternehmen abzuziehen, was manche Enteignung nennen, außerdem „bittet“ sich die Regierung in einer Gesetzesänderung „striktere Sanktionen“ bei Plünderungen und Diebstahl in „Katastrophenregionen“ aus.

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