(c) Pester Lloyd / 07 – 2017 NACHRICHTEN& 13.02.2017
nbsp; 18.02.2017
Vor fast drei Monaten hat der neonazistische Jobbik-Bürgermeister der südungarischen Gemeinde Ásotthalom, László Toroczkai, rechtswidrig in seiner Kommune die Ausübung des Islam sowie Homosexualtiät verboten. Ein Viertel Jahr später wird nun auch die Staatsmacht aktiv, um diese Amts- und Machtanmaßung zu beenden.
Das Regierungsbüro des Komitats Csongrád kündigte in dieser Woche an, Ungarns obersten Gerichtshof, die Kurie, anzurufen, um das Dekret des Bürgermeisters für ungültig erklären zu lassen. Die Verfügungen „für ein gemeinschaftliches Zusammenleben“, verbieten u.a. den Bau oder die Eröffnung vom Moscheen, Minaretten, den Muezzin-Ruf, die Verschleierung in jedweder Form sowie „jede Art von Propaganda für alles, was nicht die Ehe zwischen Mann und Frau darstellt“. Das Regierungsbüro fand nun, nach drei Monaten, „einen Bruch mehrerer Gesetze“ vor, u.a. solcher der Versammlungs- und Religionsfreiheit sowie der Antidiskriminierung. Der Bürgermeister habe seine „Befugnisse überschritten“.
Nach Einschätzung von Rechtsexperten, hätte die Zentralregierung schneller und effektiver tätig werden können. Ein Regionalgericht könnte die Rechtswirksamkeit des Bürgermeister-Dekrets anhand des kommunalen Verwaltungsgesetztes per einstweiliger Verfügung für nichtig erklären. Ein Zuwiderhandeln des Bürgermeisters hätte dann den Einsatz der Polizei zur Folge, eine Amtsenthebung durch die Komitatsversammlung hätte folgen können.
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