(c) Pester Lloyd / 07 – 2017 NACHRICHTEN& 13.02.2017
nbsp; 18.02.2017
Orbáns „Nationaler Sicherheitsberater“, György Bakondi, kündigte an, dass Ungarn den im Herbst 2015 deklarierten „Einwanderungsnotstand“ zumindest bis September 2017 aufrecht erhalten wird und mit ihm die damit verbundenen “ Notstandsgesetze „, sagte er am Rande einer Klausurtagung der Regierungsfraktion in Visegrád.
Dabei gab Bakondi Details zum kommenden Gesetz zur „Wiederherstellung des Grenzschutzes“ (vulgo: Internierungsgesetz ) bekannt. Es diene „dem Verhindern illegaler Einreisen“ sowie „dem Verhindern des Eindringens und der Bewegung von Menschen unbekannter Identität und Absicht“, weil diese „ein Sicherheitsrisiko für Ungarn und die Europäische Union darstellten“.
Nach dem Gesetz würde „jeder Asylbewerber als sich illegal im Land aufhaltende Person während des gesamten Verfahrens“ eingestuft, was ihre „Unterbringung in grenznahen Unterkünften“ rechtfertige. Von einer „Inhaftierung oder Internierung“ könne indes „keine Rede sein“, denn diese Leute könnten „über einen Transitkorridor jederzeit frei nach Serbien zurückkehren“. Wer die „Transitzone“ freilich gen Ungarn verlassen wolle, „werde verhaftet“, da es sich um einen Rechtsbruch handele. Dieser würde automatisch auch die Ablehnung des Asylantrags nach sich ziehen.
Derzeit gebe es zwei „Transitzonen“ an der Grenze (Zelt-, bzw. Containerdörfer, durch Stacheldraht und Militär gesichert). Mehr solle es nicht geben, man denke aber über eine Aufstockung der Kapazitäten in den bestehenden Lagern nach.
Seit Jahresanfang hätte man „2.300 Einwanderer an der illegalen Einreise nach Ungarn gehindert“, so Bakondi, was mit anderen offiziellen Daten kollidiert, die von 80-100 „Aufgriffen“ pro Tag hantieren, während inofiizielle Schätzungen von über 150 pro Tag ausgehen, eine Zahl, die man deshalb nicht bestätigen will, um die Effektivität des Grenzzauns nicht in Frage zu stellen. Weitere 1.900 habe man „auf ungarischem Territorim“, also in der 8-Kilometer-Zone vor der Grenze aufgegriffen, was die Behörden zur sofortigen Abschiebung berechtigt. In dem neuen Gesetz wird diese Zone auf das gesamte Staatsgebiet ausgweitet. 752 Asylanträge wurden 2017 entgegengenommen, 34 davon wurden positiv beschieden.
Der Fidesz-Fraktionssprecher János Halász sekundierte, dass „alle gesetzlichen Änderungen im Einklang mit EU-Recht“ stünden. Außerdem würde die EU von den ungarischen Gesetzen profitieren, auch „wenn wir die Absicht der Brüsseler Bürokraten kennen, das Gesetz anzufechten.“
Während Ungarn also alle Flüchtlinge internieren wird und nicht anhand der (international vorgegebenen) Rechtslage, sondern willkürlich darüber entscheidet, wer einen Asylantrag stellen darf und wer nicht, wehrt man sich vehement gegen ein Vorhaben der EU, einheitliche Visa-Verfahren einzuführen. Geplant ist ein zentrales Erfassungssystem, entgegen den derzeit nationalen sowie ein Informationssystem über EU-Bürger, die in den Schengen-Raum siedeln.
Ein solches Vorgehen würde die ungarischen Minderheiten in den Nachbarländern benachteiligen, behauptet Orbáns Kabinettschef Lázár, weil das Verfahren zur Visa-Erteilung verlangsamt würde. Die EU will das Verfahren u.a. auch, um allen Mitgliedsländern über mutmaßliche Sicherheitsrisiken zu informieren zu Personen, die auf die eine oder andere Weise zu einem EU-Visa gekommen sind, z.B. durch Verkauf seitens von Mitgliedsstaaten wie Zypern, Malta – oder eben Ungarn, die daraus ein riesiges Geschäft gemacht haben, an dem u.a. auch Minister aus Orbáns Kabinetts prächtig verdienen .
Unser monatlicher Nachrichtenspiegel: die wichtigsten Meldungen aus Ungarn und Mitteleuropa, einmal im Monat per E-Mail. Kostenlos, kein Spam, jederzeit abbestellbar.
Nachrichtenspiegel kostenlos abonnieren





