(c) Pester Lloyd / 24 – 2017 POLITIK 15.06.2017
Die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, Tschechien und Polen haben vor allem in Budapest heftige verbale Reaktionen ausgelöst. EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos teilte am Dienstag mit, dass den drei Länderm begründete Stellungnahmen mit Änderungsaufforderungen (Details) übersandt werden, die diese binnen 30 Tagen zu beantworten haben. Bleibt nach einem weiteren Schriftwechsel ein Ergebnis aus, dass die Harmonie mit den EU-Beschlüssen herstellt, geht es vor Gericht, finanzielle Sanktionen wären eine Folge.
Avramopoulos bezieht sich auf einen Beschluss mit qualifizierter Mehrheit der EU-Innenminister 2015, der bindenden Charakter trägt. Doch unabhängig davon, gehe es auch um den „europäischen Geist“, es könne nicht sein, dass „wir unsere Mitgliedsländer am Rande der EU im Stich und ohne Unterstützung lassen“, um die Flüchtlingskrise zu meistern. „Jedes Land muss sich daher am Umverteilungsprogramm beteiligen.“ bei dem in Summe rund 160.000 (bzw. noch 120.000) bereits in der EU anwesende Flüchtlinge solidarisch auf die Mitgliedsländer aufgeteilt werden sollen, um Italien und Griechenland zu entlasten. Für Ungarn bedeutete das die Aufnahme von ca. 1.150 Menschen bis deren Asylstatus geklärt ist.
Die ungarischen Offiziellen warteten nicht lange mit ihrer Antwort. Fidesz-Fraktionschef Kósa meinte, die Quotenregelung könne in Ungarn nicht eingeführt werden, weil zu viele Fragen offen seien und die Regelungen gegen nationales Asyl- und Einwanderungsrecht verstießen. Mehr dazu in: Flüchtlinge als Geiseln der Politik: Wo Ungarn recht hat und wo nicht .
Er geht außerdem davon aus, dass „alles so sein wird wie immer“, das Verfahren wird durch alles Instanzen gehen, am Ende wird sich aber nichts ändern. Vertragsverletzungsverfahren seien die normalste Sache der Welt, Ungarn liege dabei nicht über dem Schnitt der anderen Staaten.
Etwas dramatischer mag es Außenminister Szijjártó, der in dem von der Kommission eingeleiteten Verfahren eine „Erpressung“ erkennen möchte. Die Kommission würde „ihre Befugnisse überschreiten“, außerdem würde „Ungarn keinem Illegalen erlauben, seine Grenze zu überschreiten“ – eine völlig Mißleitung des Themas, denn es ginge nicht um das Hereinlassen Illegaler, sondern um die Umverteilung bereits in der EU befindlicher Asylantragsteller, also keinesfalls „Illegaler“. Jedenfalls habe „nicht einmal die Kommission das Recht, den Mitgliedsstaaten vorzuschreiben, wen sie ins Land lassen und wen nicht.“
Ungarn tue alles, um die Flüchtlingskrise „an ihrer Wurzel zu bekämpfen“, so der Minsiter mit Verweis auf die gerade verlängerte Irak-Mission, bei der rund 300 ungarische Soldaten als Teil der US-geführten Anti-IS-Koalition agieren. Außerdem habe man den Grenzzaun zu Serbien nicht gebaut, um nun Flüchtlinge „aus Brüssel“ annehmen zu müssen. Der Grenzzaun schütze auch „ganz Europa vor Terrorismus“ (lies: Flüchtlinge = Terroristen).
Besonders erbost zeigte sich die ungarische Regierung über Äußerungen des deutschen SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz, der forderte und für den Fall seines Wahlsieges auch ankündigte, Mitgliedsländern die EU-Gelder zusammenzustreichen, die eine Asylpolitik wie Ungarn betreiben und die Umsetzung der Quotenregelung verweigerten. Regierungssprecher Kovács entgegnete, Schulz solle seine Verzweiflung über die letzten vier Wahlniederlagen in Folge (Landtagswahlen) nicht an Ungarn auslassen und das Land schön aus seinem Wahlkampf heraushalten. „Illegale Einwanderung und EU-Fonds sind zwei völlig getrennte Systeme, die nichts miteinander zu tun haben“, alles andere sei „politische Erpressung“, die man sich nicht bieten lassen werde.
Schulz hat mit seiner Äußerung in eine empfindliche Stelle Ungarns getroffen, immer mehr EU-Länder wollen eine Koppelung von EU-Geldern an die Einhaltung der EU-Regularien – und zwar aller, einschließlich rechtstaatlicher und grundrechtlicher Normen. Mehr dazu in diesem Beitrag.
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