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Europäischer Gerichtshof kippt Sondersteuer auf Abfindungen in Ungarn

(c) Pester Lloyd / 20 – 2013 NACHRICHTEN 15.05.2013

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einen von der Fidesz-Regierung rückwirkend eingeführten 98%igen Steuersatz auf Abfindungszahlungen als "Verletzung des Eigentumsrechts" verurteilt. Geklagt hatte eine frühere Mitarbeiterin des Außenministeriums, die nach 30 Jahren Tätigkeit ihren Job 2011 mit der damals üblichen Abfindung von umgerechnet rund 10.000 EUR beendet, wovon ihr der Staat 98% abzog. Das Gericht verurteilte den Staat Ungarn zu einer Nachzahlung von 11.000 EUR sowie der Übernahme von rund 6.000 EUR Gerichtskosten. Die Sache könnte die Regierung aber noch deutlich teurer zu stehen kommen, denn das Urteil wird – da Ungarn das Gericht völkerrechtlich anerkannt hat – als Präzedenz für tausende Fälle herhalten

Die Regierung hatte die „Supersteuer“ 2010 eingeführt, weil sich etliche Beschäftigte im öffentlichen Dienst, vor allem beim Öffentlichen Nahverkehr BKV, mit selbst zugeschanzten Abfindungen Millionen genehmigten, die ihnen gar nicht oder nicht in dieser Höhe zustanden. Allerdings traf das Gesetz auch Tausende Lehrer, Polizisten und einfache Verwaltungsangestellte, für die die – meist bescheidene – Abfindung ein wichtiger Teil ihrer Altersabsicherung war und ist, zumal bei den recht geringen Renten in Ungarn. Das ungarische Verfassungsgericht kippte das Gesetz zwar, doch die Regierung nahm dies nicht zum Anlass es zu annullieren, sondern dazu, das Verfassungsgericht „in allen Fragen, die das Budget betreffen“ zu entmachten, was damit begründet wurde, dass „die Rechtsprechung sich nicht über das Gerechtigkeitsgefühl des Volkes stellen“ dürfe, Letzteres wird natürlich von der Regierung repräsentiert. Es war im Oktober 2010 die erste von vielen folgenden Kastrationen für das Verfassungsgericht. (Kasachische Zustände – Ungarische Regierung entmachtet Verfassungsgericht)

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