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Gasversorger in Ungarn sollen Übertragungsverluste nicht mehr an Kunden weitergeben dürfen

(c) Pester Lloyd / 43 – 2013 NACHRICHTEN 22.10.2013

Neues Ungemach droht den Gasversorgern des Landes von der staatlichen Energiebehörde des Landes. Laut Angaben des Onlineportals index.hu soll per Dekret verfügt werden, dass Übertragungsverluste demnächst nicht mehr zu den anrechenbaren Kosten bei der Preisgestaltung gezählt werden dürften. Diese machen geschätzt 10-20% der Gesamtkosten der Unternehmen aus, was Verluste in der Höhe von jährlich 13 Milliarden Forint (rund 45 Mio. EUR) nach sich ziehen würde. Die Branche sieht darin nicht nur einen Umweg, um weitere wahlpolitisch forcierte „Energiepreissenkungen“ zum Frühjahr 2014 auf den Weg zu bringen, sondern „den letzten Schritt zur kompletten Verstaatlichung“ des Sektors. Die Investitionen haben die Versorgern schon jetzt auf knapp über Null reduziert.

Die EU kümmert sich bereits vor Bekanntwerden dieser Erweiterung in einem Pilotverfahren , der Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren um zwei Aspekte dieses Falles. Geprüft wird in Brüssel derzeit, ob das Verbot zur Aufnahme von bestimmten Kosten in die Preisgestaltung gegen das EU-Wettbewerbsrecht und die Vertragsfreiheit verstößt und inwiefern die eigentlich der Exekutive zugzurechnenden Energiebehörde mit Dekreten, die eigentlich Gesetzgebungscharakter haben, gegen das Gebot der Gewaltenteilung verstößt.

Die Regierung kündigte zudem an, bis Jahresende zwei weitere Gasversorger unter ihre Kontrolle bringen zu wollen. Bisher hat man zwei große Erdgaslager der MOL aufgekauft, die Mehrheit an der Fögáz, einer ehemaligen RWE-Tochter erworben, sowie die Gaslager- und Gashandelstöchter der E.ON übernommen. Letztere zu einem so hohen Preis, dass die Opposition eine Untersuchung der Bewertung fordert, weil sie vermutet, man wollte sich mit der Überzahlung von Kritik aus deutschen Regierungskreisen „freikaufen“ . red.

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