(c) Pester Lloyd / 03 – 2017 NACHRICHTEN 18.01.2017
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Ungarn zur Zahlung von Entschädigung an zwei Bürger, Angehörige der Roma-Minderheit, verurteilt. Grund ist unterlassene Hilfeleistung seitens der Polizei und weiterer Behörden im Zusammenhang mit Angriffen durch hunderte Rechtsextremisten bei einer Demonstration in Devecser im Jahre 2012 (Foto).
Etliche Demonstranten warfen damals Flaschen und Steine nach den zwei Klägern, deren Grundstück an der Route des Aufmarsches lag, einer von ihnen wurde dabei am Kopf verletzt. Trotz Bitten schritt die Polizei nicht gegen die Täter ein und unternahm auch keine Anstalten, Leib und Leben der Angegriffenen zu schützen. Erst Tage später, nach mehreren erfolglosen Versuchen, Anzeige zu erstatten, wurde offiziell eine Fahndung eingeleitet, um die Identität der Täter festzustellen. Dabei wurden mediale Selbsbezichtigungen von Beteiligten, die sich ihrer Angriffe noch rühmten , ebenso ignoriert wie Hinweise auf der Bevölkerung.
Das Gericht verurteilte nicht nur die Passivität der Polizei vor Ort, sondern auch den Umstand, dass man die auf der Demo geschwungenen Hetzreden, die offenen Aufruf zu Straftaten enthielten, nicht verfolgte. Die Ermittlungen wurden verschleppt und nach Jahren ohne Ergebnis abgeschlossen. Das habe fatale Konsequenzen, wird so nämlich der Eindruck erweckt, verbale und körperliche Angriffe aus rassistischen Motiven würden in Ungarn still geduldet und seien quasi legitimiert. Was erwähnenswert ist: die Generalstaatsanwaltschaft unter Leitung des früheren Orbán-Kabinettschef Péter Polt hätte die gesetzlichen Möglichkeiten gehabt, die Ermittlungen zu intensivieren oder selbst zu übernehmen, tat aber nichts dergleichen.
Das europäische Gericht verfügte einen Schadenssersatz von 11.000 Euro pro Kläger sowie die Rückerstattung der Prozessauslagen.
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