(c) Pester Lloyd / 48 – 2016 NACHRICHTEN 30.11.2016
Wieder hat ein deutsches Gericht die Ab- bzw. Rückschiebung von Asylbewerbern nach Ungarn untersagt, weil diese in dem EU-Land „unmenschliche und entwürdigende Behandlung“ zu befürchten haben. Hatten sich frühere Urteile vor allem auf einen Mangel an adäquater Versorgung und nicht den EU-Regeln entsprechenden Verfahren gestoßen, stellt das Berufungsgericht in Lüneburg in seinem Urteil vom Dienstag das Fehlen von grund- und menschenrechtlichen Standards und somit indirekt eine Bedrohung für Gesundheit und Leben seitens der ungarischen Behörden fest. Es bestätigte damit die Erstinstanz in Hannover.
Im vorliegenden Fall geht es um einen Kosovaren, der vor über drei Jahren über Ungarn nach Deutschland kam, somit also dem Dublin-Verfahren unterliegt. Doch die Richter sprechen von „deutlichen Mängeln im ungarischen Asylverfahren“, womit die systematische Entrechtung von Asylsuchenden in Ungarn angesprochen wird, gegen die Juristen aus aller Welt seit Monaten vergeblich anrennen . Das Gericht spricht von „systematischen Mängeln“ – also gewollten.
Zuletzt hatte die Internationale Rechtsanwaltsvereinigung die Wiedereinführung rechtsstaatlicher Mindeststandards wie das Recht auf rechtliches Gehör (mit Dolmetscher), entsprechende Einspruchsfristen und -instanzen etc. gefordert. Von der EU gibt es gegen die „Notstandsgesetze“ Orbáns , keine aktuellen Initiativen, Brüssel und Berlin nehmen sie offenbar schweigend dankbar als „Asylantenbremse“ an – auch Gerichtsurteile, die sich mit der gelebten Praxis befassen, beeindrucken in Brüssel offenbar niemanden.
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