(c) Pester Lloyd / 07 – 2015 WIRTSCHAFT 13.02.2015
Die Medien- und Telekomaufsichtsbehörde NMHH hat die Magyr Telekom, Tochter der teilstaatlichen Deutsche Telekom, mit einer Geldbuße von 160 Millionen Forint, rund 520.000 Euro belegt, zusätzlich wurde – wegen Tatwiederholung – auch der Geschäftsführer bzw. Vorstandsvorsitzende Mattheisen, persönlich mit einem Bußgeld in Höhe von 2 Mio. Forint, ca. 5.800 EUR belegt. Die Behörde wirft dem Unternehmen vor, dass deren Praxis der Leistungseinschränkung gegenüber Kunden, die dem Unternehmen Geld schulden, weder mit bestehenden Gesetzen noch mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens in Einklang stünden. Danach würden Dienste eingeschränkt, ohne die dafür notwendige vorherige Verständigung des betroffenen Kunden in einer angemessenen Frist und in angemessern Zustellungsform (Einschreiben statt normaler Sendung). Die Strafe falle auch deshalb so hoch aus, weil dieses Vorgehen bereits mehrfach angemahnt wurde. Die Geldbuße kann gerichtlich angefochten werden, man geht davon aus, dass die Telekom die Rechtsmittel ausschöpfen wird.
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