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Mindestlohn- und Abgabenregelung 2017 in Ungarn fixiert: Fragen zu 600 Milliarden-Haushaltsloch

(c) Pester Lloyd / 47 – 2016 NACHRICHTEN 21.11.2016

Regierung und Arbeitgebervertreter haben sich auf die Mindestlohn- und Abgabenregelung geeinigt. Danach wird 2017 der gesetzliche Mindestlohn für ungelernte Arbeiter um 15%, jener für Fachkräfte um 25% erhöht, 2018 erfolgt eine weitere Anhebung um 8% bzw. 12%. Gleichzeitig senkt der Staat den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben von derzeit 27% des Lohnes um 5 Prozentpunkte, weitere 2 bis 2,5% Prozentpunkte 2018. Welche Effekte das haben wird, haben wir bereits in diesem Beitrag analysiert .

Der gesetzliche Mindestlohn (ohne Kaufkraft-Vergleich) im EU-Vergleich 2015

Wie bereits zuvor angekündigt, wird die Körperschaftssteuer von 19% (bzw. 10% bei kleinen Unternehmen) auf einheitlich 9% gesenkt, auch dazu hier detailliertere Erläuterungen . Die Renten werden um 1,6% angehoben. Mehr dazu hier . Weitere Änderungen einzelner Stuerarten für 2017 sind hier zusammengefasst .

Es sei hier nochmals angemerkt, dass die Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sind, die Abgabensenkung in Form von Lohnerhöhungen weiterzureichen, noch müssen sie die Löhne, die über dem gesetzlichen Minimum liegen anheben. Die Kommunalen Beschäftigungsprogramme sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen, zudem besteht die Möglichkeit, ihn durch Teilzeitverträge zu umgehen.

Die Maßnahmen reißen ein Loch von geschätzt rund 600 Mrd. Forint, 1,8 Mrd. EUR in den Staatshaushalt. Finanzminister Varga meinte, dass es keiner Anpassung des Haushaltes 2017 bedarf, obwohl die obigen Maßnahmen dort noch nicht eingepreist sind. Die Regierung spekuliert sowohl mit höheren Mehrwert- und Verbrauchssteuereinnahmen durch steigenden Konsum und könnte zudem die Entlassung von 70.000 bis 100.000 öffentlich Bediensteten planen. Höhere Löhne bedeuten zudem eine steigende Inflation, was wiederum höhere Ausgaben der Rentenkassen zur Folge hat, da die Pensionen in Ungarn an die Inflationsentwicklung gekoppelt sind.

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