(c) Pester Lloyd / 21 – 2017 NACHRICHTEN& 22.05.2017
nbsp; 24.05.2017
Ungarn wird weder beim Asylrecht, noch beim Grenzregime , der Lex CEU oder den geplanten Einschränkungen für NGOs , Zugeständnisse in Richtung der EU machen. Das machte Außenminister Péter Szijjártó am Montag in einem Gespräch mit Reuters klar.
Auf die Frage, ob, nach der Resolution des EU-Parlamentes und den rechtlichen Schritten der EU-Kommission von einem der kritisierten Gesetze ablassen würde oder zu Zugeständnissen bereit sei, sagte Szijjártó: „Nein, warum sollten wir?“.
Aus seiner Sicht „gehören diese Gesetze in nationale Kompetenz, daher denke ich, dass die europäischen Institutionen darauf verzichten sollten, sich in innere Angelegenheiten einzumischen.“ Auf Nachfragen zu Verstößen gegen EU-Recht, dem sich Ungarn verpflichtet hat, einschließlich gegen Artikel 2 des Lissabon-Vertrages reagierte er nicht.
Der Minister beruft sich außerdem auf die Unterstützung „unseres Verbündeten Polen“, die „jegliche Sanktionen gegen Ungarn mit ihrem Veto verhindern“ würden. Daher bestehe keine Gefahr, dass Ungarn seine Stimmrechte, am Ende eines möglichen Artikel-7-Verfahrens verliert.
„Mein polnischer Amtskollege hat mir ganz klar versichert, dass er keinerlei politisch motivierter Aktion zustimmen werde und einen Prozess der Drohung gegen Mitgliedsländer niemals unterstützen“ werde. So wie Polen für Ungarn eintritt, würde Ungarn im Fall der Fälle auch für Polen eintreten.
Im Falle der Brexit-Verhandlungen weicht Ungarn ebenfalls von der in der EU abgesprochenen „konsequenten“ Linie ab und versucht, zusammen mit den Visegrád Vier-Staaten Polen, Tschechien und der Slowakei ein „kleines“ Freihandelsabkommen mit Großbritannien an der EU vorbei auszuhandeln, um „die Rechte unserer in Großbritannien arbeitenden und studierenden Landsleute“ zu sichern. Mehr dazu in diesem Beitrag .
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