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Nuttella mit Kainsmal? Ungarn will Kennzeichnungspflicht für veränderte Markenprodukte

(c) Pester Lloyd / 23 – 2017 NACHRICHTEN 07.06.2017

Eine Gesetzesvorlage soll sowohl Hersteller und Handelsketten von Markenprodukten im Lebensmittelsektor dazu zwingen vor „unterschiedlichen Rezepturen, abschweindenden Inhaltsstoffen oder Mengen“ zu warnen, wenn sie Produkte unter gleichem Namen in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Zusammensetzungen anbieten. Demnach soll auf den Produkten in Zukunft ein Warnhinweis angebracht werden, „Achtung: veränderte Rezeptur“, mit einer Aufschlüsselung, worin die Änderungen zum „Originalprodukt“ bestehen.

Das Problem: dieses Gesetz scheintim Kern gegen EU-Verträge zu verstoßen, konkret gegen Artikel 34 der Lissabon-Verträge, der den freien Warenverkehr regelt. Inhaber von Marken können unter ihren Marken nämlich produzieren und verkaufen, was immer sie wollen, es gibt kein Gesetz, dass sie dazu zwingt, dass die Nutella in Portugal den gleichen Zucker-, Haselnuss- oder Kakobutteranteil haben muss wie in Finnland – oder eben in Ungarn.

Die ungarische Regierung (aber auch Bulgarien, die Slowkei) konstruierten aus dem Umstand, dass Knorr Tütensuppen in Ungarn angeblich weniger Fleischbällchen enthaltena als in Österreich, die Nutella laut Konsumentenschützeramt und Orbáns Kabinetsschef in Ungarn „nicht so schokoladig“, der Danone-Joghurt „weniger cremig schmecke“ wie in Deutschland einen regelrechten „Lebensmittelskandal“ , ja eine „Diskriminierung Osteuropas“, denen man „Drecksfraß“ anbiete, während die gute Qualität im Westen verkauft werde. Die Konzerne reagierten irritiert auf diese Meldungen, denn alle Produkte würden den nationalen wie europäischen Gesetzen entsprechen und natürlich könne es Abweichungen geben, u.a. wegen regionaler Geschmaksunterschiede, Kundengewohnheiten, aber auch Abweichungen durch die Einbeziehung einheimischer Lieferanten.

Die Kennzeichnungspflicht für „veränderte Rezpeturen von Markenprodukten“ wird derzeit von EU-Gremien auf seine Kompatibilität mit EU-Recht geprüft. Wird diese nicht festgestellt, das Gesetz aber dennoch verabschiedet, droht ein Vertragsverletzungsverfahren.

Ungarn hat aber noch mehr Pfeilge im Köcher und droht den führenden Handelsketten, die sich als „Dealer für den westlichen Drecksfraß“ engeagieren mit einer ganzen Reihe von Strafmaßnahmen die den Verdacht aufkommen lassen, es geht gar nicht um „Lebensmittelsicherheit“ und „Konsumentenschutz“, sondern um die Bevorteilung von einheimischen Handelsketten mit klaren politischen Zuordnungen zur Regierungspartei. Vor allem die expansiven deutschen Ketten Lidl und Aldi sind den Konkurrenten der CBA ein großer Dorn im Auge.

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