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Orbán erklärt „Streit über Verfassung“ in Ungarn für „beendet“, VfG-Präsident kleinlaut

(c) Pester Lloyd / 21 – 2013 NACHRICHTEN 22.05.2013

Was schreibt Orbán dort im Beisein des Verfassungsgerichtspräsidenten? Eine Belobigung, die Kündigung, eine Empfehlung für den EUGh oder gar einen Scheck? Raten Sie mit… „Die Zeit des Streits über die Verfassung liegt hinter uns.“ konstatierte Premier Orbán nach einem Treffen mit dem Präsidenten des Ungarischen Verfassungsgerichtes (VfG), Péter Paczolay, am Donnerstag. Da das Gericht den Antrag des Ombudsmannes für Grundrechte auf Annullierung abgewiesen habe, ist „der Fall geschlossen“. Das Verfassungsgericht sei und bleibe „die Nummer 1“ beim Schutz der ungarischen Verfassung, ein souveränes und starkes Ungarn könne ohne das VfG nicht existieren. Daher solle es auch weiter „beobachten“, ob die ungarische Gesetzgebung „auf Linie mit den internationalen Verpflichtungen“ ist. Um Rechtsharmonie herzustellen, muss das Parlament die VfG-Entscheidungen „berücksichtigen“.

Von den Aussagen Paczolays ist über MTI nur wenig überliefert. Er soll gesagt haben, dass „es wichtig ist, dass das Parlament die getroffenen Gerichtsentscheidungen in die gesetzliche Arbeit einbezieht“. Wie die Praxis, vor allem die 4. Verfassungsänderung zeigte, meinen beide mit der gleichen Aussage etwas völlig anderes. Paczolay resümierte, dass sein „Treffen mit dem Premier ihn in den bisher gemachten Erfahrungen bestätigte“ und nannte die „neuen prozedualen Regeln“ für das Vfg „hilfreich für eine effiziente Entscheidungsfindung“. Vor wenigen Tagen hörte sich Paczolay noch gänzlich anders an. Bei einem Treffen mit seinem rumänischen Amtskollegen forderte er „viel resolutere Aktionen“, um „sicherzustellen, dass Politiker die Entscheidungen des Höchstgerichtes respektieren“ und gegen die angestrebte „Übermacht“ der Politik wirken, um die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze zu bewahren. red.

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