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Verfassungsgerichte von Rumänien und Ungarn beklagen Übermacht der Regierungen

(c) Pester Lloyd / 20 – 2013 NACHRICHTEN 17.05.2013

Mit einem klaren Statement zur Stärkung der verfassungsmäßigen Ordnung und ihrer Wächter, verabschiedete sich eine Delegation des rumänischen Verfassungsgerichtes am Donnerstag von einem Besuch bei den ungarischen Kollegen. Die Abordnungen trafen sich im neu errichteten Gerichtszentrum von Eger. "Die Verfassungsgerichte beider Länder müssen mehr tun, um die Verfassungsmäßigkeit der Politik gegenüber Parteien, die mit einer 2/3-Mehrheit regieren, zu garantieren", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der beiden VfG-Präsidenten Péter Paczolay und Augustin Zegrean. Paczolay forderte "viel resolutere Aktionen", um "sicherzustellen, dass Politiker die Entscheidungen des Höchstgerichtes respektieren." Damit spricht der Verfassungsgerichtspräsident die systemstürzenden 4. Verfassungsänderungen an, die mehrere Urteile seines Gerichtes durch Aufnahme der kassierten Gesetze in den Kerntext der Verfassung bewußt umgingen und gleichzeitig die Wirkmächtigkeit der obersten Verfassungswächter durch die Beschneidung von Kompetenzen und Eingriff in die formalen Abläufe abschwächte

In Rumänien sieht sich das Verfassungsgericht ähnlichen Herausforderungen ausgesetzt, auch dort werden der Regierung nicht passende Urteile regelmäßig durch Gesetzesänderungen umgangen. In beiden Ländern gibt es zudem massive personelle Umgestaltungen in den Gerichten, wobei Ungarn seinem Nachbarland strukturell bei der Unterwerfung des Verfassungerichtes um einiges voraus ist, hier hat das Verfassungsgericht de facto nicht mehr das letzte Wort in Verfassungsfragen. Der rumänische Gast betonte, dass das Verfassungericht eine wesentliche „Kontrollfunktion“ gegenüber der herrschenden Politik darstellt, die sie „resolut und proaktiv“ ausüben muss, um politische Bestrebungen – egal von welcher Seite – im Verfassungsrahmen zu halten. Allerdings haben beide VfG-Präsidenten neben Aufrufen praktisch nicht viel mehr Möglichkeiten, die Einschränkung ihrer Befugnisse durch die Politik zu verhindern.

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