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Orbáns „Entgegenkommen“ zur EU im Zentrum der Parlamentswoche in Ungarn

(c) Pester Lloyd / 17 – 2013 NACHRICHTEN 22.04.2013

Ein weiteres Mal ist das Verbot der Symbole totalitärer Regime auf der Tagesordnung des ungarischen Parlamentes, das sich in dieser Woche am Montag und am Dienstag zusammenfindet. Der aktuelle Entwurf der Regierungspartei sieht eine Art "Verbot light" vor, der sowohl die Meinungs- und Versammlungsfreiheit wie auch das Bedürfnis auf Schutz der Würde der Opfer berücksichtigen soll. Dass dabei ein ziemlich halbgarer Murks herausgekommen ist, haben wir hier bereits berichtet , darin auch Links zu den Hintergründen. Weitere Gesetztesentwürfe sehen eine Ausweitung des Kaufrechts des staatlichen Liegenschaftsamtes für in Not geratende Immobilien von privaten Schuldnern vor bzw. eine Ausweitung des Preisrahmens dafür. Das Notprogramm soll bis zu 3000 Immobilien im Jahr umfassen, die vom Staat zu einem symbolischen Preis von den Banken abgekauft und an die Ex-Eigentümer zu einer Sozialmiete wiedervermietet werden. Allerdings sind in Ungarn aktuelle weit über 150.000 Menschen von Zwangsversteigerungen und -räumungen bedroht , da die Forex-Kredite durch die Forintschwäche sich wieder sehr verteuert haben, ohne dass die Einkommen steigen würden

Ebenfalls auf dem Programm stehen die „Kompromisse“, die Orbán gegenüber EU-Kommissionspräsident Barroso hinsichtlich dessen Kritik an den 4. Verfassungsänderungen angedeutet hatte . Danach soll das Werbeverbot für politische Parteien in privaten Medien aufgehoben werden – wenn es um Europawahlen geht. Werbung soll dort dann aber nur „kostenlos“ möglich sein. Auch das Recht der Justizaufsicht Gerichtsfälle nach Belieben den gesetzlich zuständigen Richtern bzw. Gerichten entziehen und anderen zuweisen zu können soll „eingeschränkt“ werden. Dieser direkte Angriff auf ein rechtsstaatliches Prinzip soll künftig nur noch möglich sein, wenn in den Fällen nicht EU-Recht behandelt wird. Wie bereits berichtet, genügt dieses „Entgegenkommen“ nicht einmal ansatzweise, um die kritische Recherche der EU-Kommission hinsichtlich des Rechtsbruches zu beenden, man kann aber sich sein, dass es am Dienstag heißen wird: dass alle Kritikpunkte nun beseitigt wurden, alles andere in voller Übereinstimmung mit EU-Recht ist und, dass, wer weitermeckert nur Teil der „linksliberalen Hasskampagne“ gegen Ungarn sein kann. Wir stellen trotzdem weiter die „Systemfrage“ .

Ebenfalls zum Gesetz werden soll der „Kompromiss“ beim „Bleibezwang“ für Absolventen, den wir hier bereits genauer thematisiert haben.

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